Surrendes Geräusch bei ca. 110 km/h

  • Mazda gibt eine damals 3-jährige und seit neuerem eine 6-jährige GARANTIE auf seine Fahrzeuge. Das hat nichts mit der Gewährleistung zu tun, die dir ein Händler geben muss, wenn er dir ein Gebrauchtfahrzeug verkauft. Wenn es innerhalb der Garantiezeit zu einem Fehler kommt, kann JEDER Mazda Partner die Arbeiten durchführen und bekommt die dann auch vergütet. Wenn der Wagen aus der Garantie raus ist und du den gebraucht kaufst, hast du natürlich Recht. Wird gerne durcheinander gebracht.

    Mazda gibt eine freiwillige Garantie (3 bzw. 6 Jahre). Im Rahmen dieser Garantie kann jeder Händler arbeiten durchführen und bekommt diese im zwischen dem Händler und Mazda abgestimmten Rahmen erstattet. Leider ist das meistens weniger als für Arbeiten, die einem Kunden in Rechnung gestellt werden. Auch wenn Mazda diese Garantieansprüche nicht gewähren sollte, stehen dem Kunden ggf. Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung zu (bis zu 24 Monate). Bei der Garantie kann Mazda die Bedingungen bestimmen. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.


    Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer stehen jedem privaten Käufer zu. Dabei ist es egal ob es sich um Neu- oder Gebrauchtwaren handelt. Gewährleistung und Garantie sind zwei grundlegend unterschiedliche Dinge. Das wird tatsächlich gerne durcheinander gebracht. Händler berufen sich gerne auf die Garantiebedingungen des Herstellers, selbst wenn Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung besteht.


    Die Gewährleistung muss immer der Verkäufer leisten. Er kann die Arbeiten an ein anderes Unternehmen vergeben oder selbst durchführen. Nur im Rahmen der Gewährleistung sind eine Ersatzlieferung des Fahrzeugs oder eine Wandlung des Vertrags möglich. Der Verkäufer ist im Rahmen der Gewährleistung alleiniger Ansprechpartner für den Käufer. Im Rahmen der Gewährleistung steht dem Verkäufer ein Recht auf Nachbesserung zu. Wenn bereits jemand anderes einen Reparaturversuch unternommen hat, dann muss der Verkäufer diesen nicht als Reparaturversuch anerkennen. Er ist aus der Gewährleistung für diese Arbeiten und daraus entstehende weitere Probleme entbunden.

    MX-30 ++ First Edition ++ Mondsteinweiß-Metallic ++ Modern Confidence

  • Hallo zusammen,


    ..macht Euch doch nicht bekloppt..

    Wenn ein Mangel innerhalb der Garantie Zeit vorliegt, hat der Händler sich darum zu kümmern.

    Wenn er das nicht kann, muss er sich beraten lassen und sehen, wie er das geregelt bekommt,- ist SEIN Business..


    Ob er das,- in welchem Umfang, vergütet bekommt, oder nicht,- wäre mir latte..

    Und wenn gar nichts geht,- gehe ich ein Haus weiter..ganz einfach..


    Viel Erfolg


    Gruß


    Reinhard

    "Man lernt nur aus seinen Fehlern. Erfolg hat noch keinem geholfen."

    (Karl Lagerfeld)

  • Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer stehen jedem privaten Käufer zu. Dabei ist es egal ob es sich um Neu- oder Gebrauchtwaren handelt. Gewährleistung und Garantie sind zwei grundlegend unterschiedliche Dinge. Das wird tatsächlich gerne durcheinander gebracht. Händler berufen sich gerne auf die Garantiebedingungen des Herstellers, selbst wenn Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung besteht.

    Danke, die grundlegenden Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung kann man nicht oft genug erklären, die sind erschrecken wenigen Menschen bekannt.

    Ich ergänze noch:
    "Gewährleistung" ist KEINE Garantie. Es wird ausschließlich gewährleistet, dass die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (hier: Fahrzeugübergabe) mangelfrei ist. Mehr nicht.

    Garantien, per Definition frei definierbare Verträge zwischen zwei Parteien (hier: Hersteller und Endverbraucher) garantieren üblicherweise die ordnungsgemäße Funktion einer Sache innerhalb vereinbarter Rahmenbedinungen, hier z.B. bis zu einer bestimmten Zeit ODER zu einer bestimmten Laufleistung, üblicherweise wird dabei haarklein "ordnungsgemäße Nutzung" definiert.

    Gewährleistung ist für den Kunden in der Regel der schlechtere Weg, wenn ein Mangel auftritt.

  • Und ja,- ATF ist rot, auch bei Mazda..

    Moin Reinhard,

    sorry, aber da biste nicht ganz am aktuellen Wissensstand, denn nicht immer ist es so!


    Laut Auskunft meines sfMH:


    Mazda Originalöl ATF FZ = blau

    wird im Mazda MX-30 EV verwendet (Einfüllverschraubung ohne Kennzeichnung)


    Mazda Originalöl ATF A7 = rot

    wird im Mazda MX-30 R-EV verwendet (Einfüllverschraubung ist mit A7 gekennzeichnet)


    Beim MX-30 EV gibt es keinen Filter!

  • Filter haben in der Regel nur Automatikgetriebe aber das Getriebe des MX-30 ist per Definition keins. Es ist ein 1 Gang Reduktionsgetriebe. Quasi ein Schaltgetriebe mit nur 1 Gang. Und Schaltgetriebe haben eigentlich nie Filter, höchstens einen Magnet an der Ablassschraube.