Mit Standlicht fahren ist nicht direkt verboten, es ist nur verboten wenn die Sichtverhältnisse Abblendlicht erfordern (also bei Regenwetter könnte man sich schon streiten, im Sommer bei Sonnenschein wird sich keiner stören).
Das ist wieder im Ermessensspielraum der Beamten. Ich durfte damals dafür Geld bezahlen. Hatte auch gedacht, ich seh ja genug, möchte aber gesehen werden (auch von hinten). Hab das hier noch gefunden. Zitat:
Darf man mit Standlicht fahren?
Es ist gesetzlich nicht erlaubt mit dem Standlicht zu fahren. Dafür ist es als Begrenzungslicht nicht ausgelegt. So können Sie eine Gefahr für sich oder andere Verkehrsteilnehmer bilden. Dementsprechend können Sie beim Fahren mit Standlicht auch mit Sanktionen rechnen. Diese fallen zugegebenermaßen milde aus.
Standlicht statt Abblendlicht Bußgeld |
Fahren mit Standlicht |
10 € |
… mit Gefährdung |
15 € |
… mit Unfall |
35 € |
Auch als Tagfahrlicht darf das Standlicht nicht verwendet werden.
Der komplette Text: https://www.carwow.de/ratgeber/verkehr/standlicht-auto#gref