Förderung abgelehnt!!

  • Moin,


    Ich habe Post bekommen das meine Förderung abgelehnt wurde mit der Begründung, das die Förderung vor der Zulassung beantragt wurde. Die Behörde hat mir einen Brief geschickt,

    Förderung wurde am 18.09 beantragt, aber das Auto wurde erst am 17.11 zugelassen somit erfüllen sie eine Bedingung für die Förderung nicht und der Antrag wird abgelehnt. Auf Nachfrage kam dann noch, das die FIN nun gesperrt ist und es keine weitere Möglichkeit auf Förderung gibt.

    Ich hab schon beim Anwalt angerufen......


    Ich verstehe ja unsere Bürokratie, das ich den Fehler begangen hab zu früh die Förderung zu beantragen, aber das Verfahren nun einfach damit enden zu lassen ist schon eine Frechheit.....

  • Warum stellt man einen Antrag wenn doch ganz klar kommuniziert wird das es erst nach Zulassung erfolgen soll :/:?:


    Die haben ja genug zu tun und sicher genau aus solchen Gründen und bestimmt auch noch anderen beschäftigt man sich damit dann nicht weiter. Was dein Anwalt da machen will... das wird jetzt sicher eine längere Angelegenheit und kostet dich dein Geld und das andere wirst du wohl leider jetzt noch länger nicht sehen... :rolleyes:


    Drück die Daumen :thumbup:

  • Das der Antrag abgelehnt wird ist soweit richtig, da die Voraussetzung nun mal eine Zulassung auf den Antragssteller ist. Das man die FIN dann sperrt finde ich aber ein bisschen kleinlich.

  • ...vielleicht würde ich doch erstmal freundlich bei Behörde nachfragen...es sitzen dort auch nur Menschen, die sich an das Regelwerk halten...und da hast du leider etwas nicht beachtet. Auch wenn es etwas dauert, eine nette Email oder ein freundliches Telefonat mit einem Sachbearbeiter dort wäre m.E. sinniger, als gleich mit dem Anwalt zu kommen! Wie gesagt, rechtlich gesehen, liegt der Fehler leider bei dir!

  • Das wäre der supergau für mich, bei mir hat es das Autohaus in meinem Beisein gemacht da verlasse ich mich mal darauf das die das richtig gemacht haben.


    Ansonsten mein Beileid ! Das ist wirklich sehr ärgerlich.
    erstmal freundlich nachfragen und dann weitere Schritte, wird sich aber aber sicher lange hinziehen.

  • Sorry, ist zwar shice für dich, aber selber schuld. Ich kann auch kein Kindergeld für ungeborene Kinder beantragen. Man kann auch kein Dach decken bevor der Dachstuhl drauf ist. Meiner Meinung nach wird oft genug drauf hingewiesen, was alles erfüllt sein muss, bevor man den Antrag stellt. Wenn man dann trotzdem denkt es geht auch so, dann muss man das Lehrgeld eben zahlen.

  • ich geb euch recht, der Fehler liegt bei mir, aber es kann doch nich korrekt sein, das dann das gesamte Verfahren geschlossen wird, vor allem weil die ja mit dem Straßenverkehrsamt zusammen arbeiten und genau wissen das das Auto nun zugelassen ist. Ich finde auch das das Formular welches man ausfüllt mit keinem Wort nach der Erstzulassung fragt, so das man dann auf seinen Fehler hingewiesen wird nicht ganz fair gestaltet ist, dann sollen die doch bitte nach Erstzulassung fragen und nicht nach Kaufdatum.

    Dem Amt habe ich weiterhin freundlich geantwortet, und auch nichts von einem Anwalt erwähnt, dank Corona sind die aber nicht telefonisch zu erreichen um mal den kurzen Dienstweg zu versuchen, somit bleibt mir ja keine Wahl als das ganze über einen anwalt laufen zu lassen.

  • Mal ehrlich, es steht doch alles auf der Webseite!


    Wir bitten Sie daher, sich das Merkblatt vor Antragstellung sorgfältig durchzulesen und alle erforderlichen Unterlagen einzureichen.


    Im Merkblatt steht:



    Schritt 1: Antragstellung

    Eine Antragstellung ist nur für Fahrzeuge möglich, deren Zulassung bereits erfolgt ist.

    Bitte beachten Sie, dass ausschließlich der erstgestellte Antrag maßgeblich ist und bearbeitet wird. Sollten Sie diesen ersten Antrag stornieren, wäre ein erneuter Antrag für dasselbe Fahrzeug als Dublette abzulehnen.

    Mit Antragstellung müssen bereits folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Sehr ärgerlich das Ganze.... aber ich denke, Timo ist nicht der Einzige, der den Hinweis nicht die nötige Gewichtung gegeben hat. Aber das Ganze hat ja auch einen nachvollziehbaren Hintergrund... es gibt genug schwarze Schafe, die Förderbetrug versuchen...

    das ganze ist noch relativ neu und wenn Timo eine Rechtsschutzversicherung hat, wird es zumindest in der ersten Instanz nicht viel kosten. Irgendwann gibt es dann ein Leiturteil an dem sich die unterschiedlichen Gerichte orientieren. Ich würde auf jeden Fall in den Widerspruch bzw. Klage gehen.... an Frist denken... Formalitäten müssten im Rechtsbehelf des Ablehnungsbescheides stehen.

  • Da bin ich mal gespannt.......

    Laut der AGB's besteht ja kein Rechtsanspruch....


    Wunder mich allerdings auch das das nicht die Autohäuser mit jedem zusammen beantragen...


    Meiner hat das mit mir zusammen erledigt(eigentlich er....) ....

    Er hat ja auch die Fördersumme direkt vom Kaufpreis bei mir abgezogen........



    LG

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