Guten Tag, kann mir jemand einmal erklären, warum in der Zulassungsbescheinigung der Hubraum verdoppelt wurde? Ich habe zunächst gegen den Kfz-Steuerbescheid Einspruch eingelegt, damit die erhöhten Beträge der Folgejahre nicht rechtskräftig werden. Ich kann keine Rechtsquelle finden, nach der die Steuer bei Wankelmotoren auf den doppelten Hubraum erhoben werden müsste. Wegen der "Vielzahl der Rechtsbehelfsverfahren" wurde zunächst nur eine Eingangsbestätigung erteilt. ???
Steuern für MX 30 REV
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Stimmt, habe ich auch gelesen. Aber inzwischen ist das Kfz-Steuergesetz reformiert worden!
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Na, dann bitte ich um Quellenangabe.
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es wird ja auch nixht der Steuersatz verdoppelt sondern das Brennkammervolumen x2 als Hubraum bei der Typisierung angegeben.
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Rechtlich besser ausgedrückt, kommt am Ende aber auf das selbe raus.
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Zoll online: das doppelte Nennkammervolumen bei Fahrzeugen mit Wankelantrieb.
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Das hat schließlich Mazda mitgeteilt:
in der für das Kundenfahrzeug anwendbaren Verordnung (EU) 2017/1151 ist unter Artikel 2 definiert,
dass der Motorhubraum von Drehkolbenmotoren dem zweifachen des Nennvolumens der Kammern entspricht.
Nachfolgend der Auszug:
5. Motorhubraum entweder
a) bei Hubkolbenmotoren das Nennvolumen der Zylinder oder
b) bei Drehkolbenmotoren (Wankelmotoren) das doppelte Nennvolumen der Kammern: ...
Der CO2 Ausstoß des Fahrzeugs wurde entsprechend dem WLTP Verfahren gemessen und die Angaben zum Hubraum in COC entsprechend der Verordnung angegeben .
Die Verordnung wird auch in dem neuen Kfz-Steuergesetz zitiert. Ich habe den Einspruch zurückgenommen.