Beiträge von michael23

    Jetzt kommen wir an den Punkt mit der Gewährleistung. Der Verkäufer muss sich um das Problem kümmern (Gewährleistung). Alle anderen Mazda Händler dürfen sich im Rahmen der Garantie darum kümmern, sie müssen es aber nicht. Versuche es einfach bei einem anderen Händler in Deiner Gegend nochmal. Nicht alle Händler sind so mies drauf. Leider gibt es nicht so viele Mazda Händler. Eventuell kann auch Mazda vermittelnd eingreifen. Das wirft insgesamt ein schlechtes Licht auf die Marke.


    Die Fehlersuche im Rahmen der Garantie sind für den Händler in den meisten Fällen ein Zuschussgeschäft. Bei den selbst verkauften Fahrzeugen erledigt man dies und bei anderen Fahrzeugen überlegt man sich teilweise sehr genau ob man es macht oder nicht.


    Du hast rechtlich gesehen eigentlich nur zwei Ansprechpartner: Deinen ausliefernden Händler und Mazda Deutschland. Mazda Deutschland wird dich eventuell am Ende an den ausliefernden Händler verweisen, da kein Schaden vorliegt, der eine Weiterfahrt verhindert. Mazda kann keinem Händler vorschreiben, dass ein bestimmtes Fahrzeug im Rahmen der Garantie repariert werden muss. Mazda selbst betreibt keine eigene Werkstatt.


    Das ist extrem ärgerlich. Aber es ist auch das Risiko, wenn man das Fahrzeug (oder etwas anderes) billiger fernab der Heimat kauft und keinen Händler vor Ort hat, der Reparaturen im Rahmen der Garantie wirklich durchführt. Rechtlich hast Du von allen Mazda Händlern nur gegen den ausliefernden Mazda Händler etwas in der Hand.

    Wenn Du den Händler rechtzeitig und rechtswirksam in Verzug gesetzt hast, dann ist er ab dem Zeitpunkt der Mahnung (6 Wochen nach dem unverbindlichen Liefertermin) durchaus schadensersatzpflichtig. Es muss dir ein messbarer Schaden entstanden sein. Bei Hawkwind wären das die neuen Winterreifen, die HU und etwaige weitere Kosten oder alternativ auch die Kosten für einen Leihwagen, wenn kein anderes verkehrstüchtiges Fahrzeug zur Verfügung steht. Dafür sollte aber unbedingt ein Anwalt eingeschaltet werden. Häufig reicht aber schon die freundliche aber bestimmte Ansage dies zu tun, damit ein kostenloses Ersatzfahrzeug doch noch bereitgestellt wird. Die Händler wissen sehr genau das sie in der Pflicht sind. Sie versuchen aber verständlicher Weise ihre Kosten zu minimieren. Vom Hersteller werden diese meistens im Regen stehen gelassen. Viele Kunden verzichten aber einfach auf ihr Recht.


    Es gilt der unverbindliche Liefertermin aus dem Vertrag. Egal wie häufig der Händler diesen später geändert hat, sofern man nicht einen neuen Vertrag unterschrieben hat.


    Die Händler haben durchaus die Möglichkeit über die Disposition in Leverkusen einen aktuelleren Stand zu erfahren. Das ist aber etwas mehr Aufwand als nur im System nachzusehen. Der Händler darf aber nicht alle Informationen auch an den Kunden weitergeben. Von Antwerpen nach Deutschland dauert es selbst mit eventuellen Finishing-Arbeiten in Antwerpen keine 8 bis 10 Wochen. Während Corona waren es bei mir in 2020 ca. 4 bis 5 Wochen. 10 bis 12 Wochen entspricht in etwa der gesamten Zeit von Japan bis nach Deutschland. Der November ist gerade ein paar Stunden alt. Mazda hat also noch etwas Zeit um im November zu liefern.

    Mazda gibt eine damals 3-jährige und seit neuerem eine 6-jährige GARANTIE auf seine Fahrzeuge. Das hat nichts mit der Gewährleistung zu tun, die dir ein Händler geben muss, wenn er dir ein Gebrauchtfahrzeug verkauft. Wenn es innerhalb der Garantiezeit zu einem Fehler kommt, kann JEDER Mazda Partner die Arbeiten durchführen und bekommt die dann auch vergütet. Wenn der Wagen aus der Garantie raus ist und du den gebraucht kaufst, hast du natürlich Recht. Wird gerne durcheinander gebracht.

    Mazda gibt eine freiwillige Garantie (3 bzw. 6 Jahre). Im Rahmen dieser Garantie kann jeder Händler arbeiten durchführen und bekommt diese im zwischen dem Händler und Mazda abgestimmten Rahmen erstattet. Leider ist das meistens weniger als für Arbeiten, die einem Kunden in Rechnung gestellt werden. Auch wenn Mazda diese Garantieansprüche nicht gewähren sollte, stehen dem Kunden ggf. Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung zu (bis zu 24 Monate). Bei der Garantie kann Mazda die Bedingungen bestimmen. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.


    Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer stehen jedem privaten Käufer zu. Dabei ist es egal ob es sich um Neu- oder Gebrauchtwaren handelt. Gewährleistung und Garantie sind zwei grundlegend unterschiedliche Dinge. Das wird tatsächlich gerne durcheinander gebracht. Händler berufen sich gerne auf die Garantiebedingungen des Herstellers, selbst wenn Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung besteht.


    Die Gewährleistung muss immer der Verkäufer leisten. Er kann die Arbeiten an ein anderes Unternehmen vergeben oder selbst durchführen. Nur im Rahmen der Gewährleistung sind eine Ersatzlieferung des Fahrzeugs oder eine Wandlung des Vertrags möglich. Der Verkäufer ist im Rahmen der Gewährleistung alleiniger Ansprechpartner für den Käufer. Im Rahmen der Gewährleistung steht dem Verkäufer ein Recht auf Nachbesserung zu. Wenn bereits jemand anderes einen Reparaturversuch unternommen hat, dann muss der Verkäufer diesen nicht als Reparaturversuch anerkennen. Er ist aus der Gewährleistung für diese Arbeiten und daraus entstehende weitere Probleme entbunden.

    Die Werkstätten werden für Garantiearbeiten von Mazda eher schlecht bezahlt. Es werden nur die Vorgabezeiten zu niedrigeren Stundensätzen bezahlt, die für die eigentlichen Arbeiten benötigt werden. Die Fehlersuche wird in der Regel nicht oder nur unzureichend bezahlt. Wird ein nicht defektes Teil ohne Anweisung von Mazda getauscht, wird dies meist auch nicht vergütet. An Ersatzteilen für Garantiereparaturen verdient der Händler quasi nichts. Daher wird nach Handbuch oder Vorgabe von Mazda gearbeitet. Das ist langwierig und ärgerlich, aber für den Händler einfacher und günstiger. Kunden, die ein oder mehrere Fahrzeuge bei dem Händler gekauft haben, werden teilweise anders behandelt. Aufgrund der schlechten Bezahlung versucht man bei Fahrzeugen, die anderswo gekauft wurden, keine (schwierigen) Garantie Arbeiten durchzuführen.


    Bei den Händlern/Werkstätten gibt es Ausnahmen. Erfahrung in der Fehlerdiagnose und eigenständiges Denken ist durch nichts zu ersetzen. Leider trifft man diese Fähigkeiten immer seltener an. In vielen Betrieben werden leider nur noch nach Herstellervorgaben Teile getauscht. Irgendwie habe ich das Gefühlt, dass beim Wechsel der Berufsbezeichnung (KFZ-Mechaniker zu KFZ-Mechatroniker) diese Fähigkeit abhanden gekommen ist.


    Etwas, was man bei Garantie Reparaturen immer bedenken sollte: Die gesetzliche Gewährleistung gilt nur gegenüber dem Verkäufer. Dieser hat das Recht und die Pflicht der Mangelbeseitigung. Sollte der Fehler nach mehrmaligen Versuchen des Verkäufers (nicht eines anderen Mazda Händlers) nicht beseitigt sein, kann man nur dort eine Wandlung oder Ersatzlieferung durchsetzen. Wenn Zwischendurch ein Reparaturversuch des Mangels durch einen anderen Händler stattgefunden hat, kann der ausliefernde Händler die Gewährleistung dafür ablehnen.

    Wenn

    • der MX-30 vor ein paar Wochen noch an der Wallbox geladen werden konnte
    • der MX-30 an anderen Wallboxen lädt
    • andere Fahrzeuge an Deiner Wallbox laden können

    dann muss sich irgend etwas verändert haben, was Deiner Wallbox nicht passt. Entweder passt etwas mit dem DC-Fehlerstrom nicht oder die Software der Wallbox hat ein Problem.


    Smarte Wallboxen haben die dumme Angewohnheit auch ungefragt mal Firmware-Updates zu machen. Du hattest erwähnt "aktuellster Softwarestand". Eventuell mag die neue Software nicht so richtig mit dem MX-30. Ich sehe gerade die Wallbox ist "Cloud-Connected" -> "We send out over-the-air updates to ensure the charging station always has the latest software and all features (just like the way your mobile device is kept updated).".

    An der Stelle hat Mazda zwischen den Modelljahren meines Wissens nicht viel geändert. Das machen die meisten BEVs mit Wärmepumpe sehr ähnlich.


    Die Wärmepumpe ist effizienter als der PTC Heizer. Die Wärmepumpe dürfte einen COP von ca. 3 haben. Der PTC Heizer liegt ziemlich genau bei 1. Die Wärmepumpe benötigt mehr Zeit um Wärme zu erzeugen. Das ist beim Vorheizen egal und beim Warmhalten kann es rechtzeitig entsprechend geregelt werden (naja, mit der Regelung hat der MX30 so seine Probleme). Aus Komfortgründen wird daher beim schnellen Aufheizen während der Fahrt der PTC Heizer genutzt.


    Wenn man genau hinhört kann man die Wärmepumpe beim MX30 hören (zumindest von außen).

    Zumindest bei mir gab es im letzten Winter noch einen Unterschied:


    Beim Vorheizen und zum Warmhalten wird die Wärmepumpe genutzt. Beim Fahren Aufheizen nutzt das PTC Heizelement. Das PTC Heizelement heizt schneller. Es ist aber weniger effizient.


    Ich habe im letzten Winter einen geringfügig höheren Verbrach festgestellt. Reichweitenanzeige im Sommer: ca. 200km und im Winter ca. 180km (jeweils ohne Heizung/Klima).

    Ein 3 Jahre alter Mazda (Modelljahr 2020/21) lädt auch am DC Schnelllader nur mit maximal 1C. Das tut dem Akku nicht wirklich was. Die neuere Modelle schaffen knapp 1,5C. Bei Fahrzeugen, die mit 3C und mehr laden, macht das Schnellladen einen großen Unterschied, aber nicht beim Mazda. Ein Kurzstreckenfahrzeug, welches welches häufig mit 100% rumstand, kann einen schlechtere Akku haben.


    Die Akkus sind auch nach 1000 Ladezyklen (0% bis 100%) in der Regel bei über 70% ihrer Kapazität. Damit schafft der MX-30 durchaus 150.000km bis 200.000km (je nach Fahrweise und Verbrauch). Dazu kommt noch, dass der Mazda einen recht großen Puffer hat (Akkugröße zu nutzbarer Kapazität). Mazda garantiert 70% Restkapazität nach 8 Jahren bzw. 160.000km. Wichtig ist, dass alle Wartungen laut Serviceplan durchgeführt wurden (bei hoher Laufleistung ggf. auch häufiger als alle 12 Monate).


    Den Daten, die vom Hersteller bzw. dem Händler ausgelesen werden, würde ich nicht unbedingt vertrauen.

    Auch in Deutschland sind aufgrund von Kabellänge und -Querschnitt nicht an jeder Steckdosen 16A verfügbar (Absicherungen mit 6A und 10A sind durchaus im Bestand zu finden). Der Spannungsabfall zwischen Zähler und Verbraucher darf maximal 3% betragen. Wenn aus Kostengründen für die Garage ein längeres und dünnes 1,5mm^2 Kabel verlegt wurde, dann darf es nur mit weniger als 16A belastet werden. Wobei 2kW schon ein seltsame Größe ist. Gibt es dafür überhaupt Leitungsschutzschalter (8,7A)? Leitungsschutzschalter mit 6A, 8A und 10A kenne ich.


    Auch die 4KW für den 1-Phasen Zähler sind eher untypisch (16A - 3,68kW, 20A - 4,6kW). Eventuell hat der Elektriker da ein wenig gerundet :)

    Eine Schukosteckdose ist zumindest in Deutschland nur bis 16A zugelassen (16A * 230V = 3,6kW). Keine Ahnung wie Dein Elektriker das auf 6kW umbauen möchte. 2 oder mehr Phasen Strom auf eine Phase umzuwandeln ist generell aufwendig und teuer. Es gab/gibt da was von Juice -> Juice Phaser und man benötigte zusätzlich noch einen Juice Booster. Sanno hat damit Erfahrungen gesammelt (einfach im Forum suchen).


    Ich vermute Dein Elektriker würde dir anstelle der 2 kW Schuko-Steckdose eine auf 6kW gedrosselte CEE Dose (oder ähnlich) installieren. Damit funktioniert der mitgelieferte Ladeziegel aber nicht. Dein Problem bleibt also bestehen.


    Die einfachste Lösung wäre einen Ladeziegel zu beschaffen, den man einstellen kann und der nur mit maximal 6A bis 8A laden kann. Die gibt es zu kaufen.


    In wenigen Jahren soll es in der EU keine Neuwagen mit Verbrennungsmotor mehr geben. Also warum nicht gleich entsprechend investieren? Eventuell kannst Du günstig eine gebrauchte Wallbox bekommen. Auf ebay werden regelmäßig Wallboxen für ca. € 200,- verkauft. Da muss man dann vor dem Kauf prüfen, ob man deren Leistung irgendwie einfach reduzieren kann.