Die THG Quote muss jedes Jahr beim Umweltbundesamt neu beantragt und zugeteilt werden.
Einige Dienstleister haben den Service für zwei Jahre gebündelt angeboten, dass war aber deren Service. Die Dienstleister haben die Summe für das zweite Jahr teilweise auch bereits direkt ausgezahlt. Vermutlich steht bei denen im Vertrag aber irgendwo, dass man bei einem vorzeitigen Verkauf des Fahrzeugs dies dem Dienstleister rechtzeitig mitteilen und eine eventuell zu viel erhaltene Prämie zurückzahlen muss.
Es gibt mehrere Szenarien, die alle ein wenig unterschiedlich zu bewerten sind:
- Der ehemalige Halter war am 1.1.2023 noch Halter des Fahrzeugs, dann hat er die Prämie ganz normal beantragt und gemäß den Bedingungen auch rechtmäßig erhalten. Er hat es beim Verkauf dann eventuell verschwiegen. Nicht nett, aber vermutlich kann man da rechtlich nicht viel machen.
- Der ehemalige Halter war am 1.1.2023 nicht mehr Halter des Fahrzeugs. Er hat die Prämie trotzdem beantragt und erhalten. Da er hierzu nicht berechtigt war, wird er die Prämie an den neuen Halter zahlen müssen. Ob dies ein Straftatbestand ist, wäre zu klären.
- Der ehemalige Halter war am 1.1.2023 nicht mehr Halter des Fahrzeugs. Er hatte die Prämie bereits in 2022 für zwei Jahre über einen Dienstleister beantragt und auch ausgezahlt bekommen. Vermutlich aus Unachtsamkeit ist die Meldung an den Dienstleister nicht (rechtzeitig) erfolgt. Das ist vermutlich ähnlich wie 2. zu bewerten.