Erster MX-30 R-EV Plug-In Hybrid bald beim Händler

  • Ich bin ein sehr umweltschonender Fahrer , Land 75 und AB 100😆

    Das heißt woanders "Schleicher". 75 auf ner Landstrasse wo 100 erlaubt ist, ist eigentlich schon ein Verkehrshindernis. Kann auch gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer sein, insbesondere Motorradfahrer. Schon oft genug erlebt, dass man ganz gemütlich mit 100 auf der Landstrasse in eine Kurve fährt und auf einmal gurkt da ein Bremsklotz mit 70 vor einem rum. Normalerweise rechnet man nicht damit und darf dann schön ankern wenn einer entgegen kommt. Am Besten sind noch die, die dann noch Lichthupe machen, weil man sie überholt. Sorry, kein Verständnis für.

  • Das heißt woanders "Schleicher". 75 auf ner Landstrasse wo 100 erlaubt ist, ist eigentlich schon ein Verkehrshindernis. Kann auch gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer sein, insbesondere Motorradfahrer. Schon oft genug erlebt, dass man ganz gemütlich mit 100 auf der Landstrasse in eine Kurve fährt und auf einmal gurkt da ein Bremsklotz mit 70 vor einem rum. Normalerweise rechnet man nicht damit und darf dann schön ankern wenn einer entgegen kommt. Am Besten sind noch die, die dann noch Lichthupe machen, weil man sie überholt. Sorry, kein Verständnis für.

    Gefahrguttransporter, sprich Tanklaster, dürfen auf der Landstraße 60 fahren, alle mit Anhänger 80.

    Also Augen auf auf der Landstraße 8)

  • Landmaschinen sind zum Teil deutlich langsamer unterwegs und haben häufig sogar Überbreite. Die sind oft auch noch sehr schlecht beleuchtet.


    Nach mehreren beinahe Wildunfällen fahre ich auf einer normalen Landstrasse keine 100km/h mehr. 20km/h weniger machen einen gewaltigen Unterschied beim Aufprall (E=1/2*m*v^2).

    MX-30 ++ First Edition ++ Mondsteinweiß-Metallic ++ Modern Confidence

  • Guten Morgen,

    ein Fahrzeug welches bedingt durch seine Bauart (Trecker, Tankwagen, Gespann) nicht schneller fahren kann / darf, ist als solches ersichtlich.

    Schlimm sind halt Fahrzeuge von denen ich nicht erwarte dass Sie u.U. 30% unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fahren.

    Stellt sogar eine OWi dar und wird m.E. mit 35 Euro geahndet. Sollte aus der "unnötig langsamen Fahrweise" ein Unfall entstehen kann dem

    Fahrer eine Mitschuld unterstellt werden. Ist uns allen doch auch in der Fahrschule so erklärt worden. (Zumindest vor ca. 3 Jahrzehnten)

    Auch hier laufen wir OT. Und die Diskussion über "Schleicher", Stromsparer, usw. hat schon an allen Theken dieser Welt zu keinem Ergebnis geführt.