Zulassungsstop

  • Und genau DAS weiß Mazda leider zu verhindern.


    Hat Mazda 2022 eigentlich das Ziel des CO2 Flottenverbrauchs erreicht mit den aktuellen Zulassungen?


    Wann soll der MX-30 nochmal kommen mit dem Range Extender? Zählt der dann noch als BEV?


    Und was wird dann aus dem CO2 Flottenverbrauch?

    Einmal editiert, zuletzt von MX-30MG ()

  • C6A3F47B-90D1-4CA5-A972-F6503C41A659.jpgFolgendes Update erhalten. Sieht nicht gut aus für dieses Jahr.

    Die Frage ist wirklich, ob hier der Herstelleranteil reduziert wird, sowie die Minderung des staatlichen Anteils stattfindet. Da kommen dann schnell 2000-3000€ Mehrkosten zusammen. Bei Finanzierungen ist kritisch, dass diese eventuell mit den aktuell höheren Zinsen neu aufgesetzt werden müssen. Das können dann am Ende locker Mehrkosten von insgesamt 4000-5000€ sein.

  • Wir haben wohl alle einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen, wo der Herstelleranteil von 3000.- + anteilige Mehrwertsteuer abgezogen ist vom Kaufpreis.


    Zusätzlich der Umweltbonus des Händlers in Höhe von X Euro + anteilige Mehrwertsteuer.


    Diesen Kaufvertrag muss der Händler meines Erachtens erfüllen. Wenn er meint, er muss das nicht, bekommt er ein Problem. Einen neuen Vertrag mit neuen Konditionen werde ich NICHT akzeptieren. Das Auto stand rechtzeitig auf dem Hof (bei mir Lagerfahrzeug) und hätte zugelassen werden können.

    In den meisten Fällen sieht das hier bei den Wartenden ja auch so aus.


    Das mit der BAFA ist leider eine andere Geschichte, da muss man dann gegen Mazda vorgehen, wenn man einen Ausgleich haben will.

  • So gesehen schon richtig. Da stehen aber diese Zahlen auch drin. Und verbindlich heißt doch eigentlich, dass sie auch für den Verkäufer verbindlich sind.


    Wie schon geschrieben, ich werde auf diesen Vertrag bestehen. Die Vertragserfüllung habe ja nicht ich verzögert, sondern der Händler auf das Geheiß von Mazda.

  • So gesehen schon richtig. Da stehen aber diese Zahlen auch drin. Und verbindlich heißt doch eigentlich, dass sie auch für den Verkäufer verbindlich sind.


    Wie schon geschrieben, ich werde auf diesen Vertrag bestehen. Die Vertragserfüllung habe ja nicht ich verzögert, sondern der Händler auf das Geheiß von Mazda.

    verbindliche Bestellung = Kunde hat sich festgelegt (keine Rücktrittsmöglichkeit seitens des Kunden mehr). Der Verkäufer kann sich aber noch überlegen, ob er die Bestellung akzeptiert ,d.h. Verkäufer kann noch abspringen.

    D.h. wenn der Kunde eine verbindliche Bestellung abgibt, der Verkäufer aber nicht mit einer Bestätigung antwortet, dann liegt im Regelfall noch kein gültiger Kaufvertrag vor. Der Kaufvertrag wird erst gültig, wenn der Verkäufer eine Bestätigung der verbindlichen Bestellung schickt.

    Bis dahin kann es sich der Verkäufer noch anders überlegen.

  • Das ist gut, mal was offizielles. Wenn es sich lediglich um Daten zum Software Update der Ladeleistung handelt, habe ich ja Hoffnung, das es beim DC Laden vielleicht mal ein Update für Modell 2021 gibt.

    Software Update der Ladeleistung ist mit Sicherheit Quatsch. Da hat einem Journalist ein bisschen Fachwissen gefehlt. Genau deswegen gibt es jetzt Zulassungsstop, da Ladesystem quasi neu ist