Pfeifen beim Rückwärtsfahre

  • Mein MX 30 macht, nur beim Rückwärtsfahren, ein helles sirrendes Geräusch. Habt ihr das auch?

    Ich habe schon den Soundgenerator ausgeschaltet, hilft aber nichts.


    Ich habe schon einen Termin in der Werkstätte auch wegen einer Fehlermeldung im Display " Störung fahrzeugint. Netzwerk"

    vielleicht können die etwas damit anfangen.

  • hjg48

    Danke für den Hinweis, ich habe meinen MX 30 erst seit ein par Tagen.

    Ich bilde mir ein, dass ich mit dem Auto mit dem ich die erste Probefahrt gemacht habe,

    das Geräusch nicht gehört habe.

    Aber vielleicht habe ich da aber darauf nicht so geachtet.

  • „Das Geräusch eines Elektroautos ist seine Identität“...

    Unserer hat was von Kreissäge.

    Mein Auto heißt jetzt "Bonsai 30": Bonsai-Batterie, Bonsai-Kofferraum, Bonsai Reichweite. Aber es ist ein hübsch anzuschauender Bonsai.

    Nach fast 3 Jahren ein gewisses "Eigenleben", manche würden Sturheit dazu sagen.

  • Ich habe nicht den Eindruck, dass es ein beabsichtigtes Pfeiffen ist. Kam das Gesetz nicht auch erst nach dem Release des MX30?

    Wenn das nicht beabsichtigt ist, was dann? Mach dir mal den Spaß und fahr mit offenen Fenstern (auch wenns derzeit kalt ist) rückwärts. Sobald du von der Bremse gehst und die Fuhre sich auch nur geringfügig bewegt, kommt das Geräusch. Triits du die Bremse und bleibst stehen, verstummt es sofort. Bei Vorwärtsfahrt hört man es aus dem Auto nicht so gut, da es leiser ist, aber wenn meine Frau nach Hause kommt, erkenne ich das Auto am Klangbild (wohne in ner Spielstrasse). Ab 30 Km/h ist dann Ruhe. So wie es die Vorschrift verlangt. Und das Gesetz welches vorschreibt, dass ein AVAS verbaut sein muss, sollte vor der Zulassung des MX-30 ergangen sein, da das AVAS nicht mehr bei der Förderung berücksichtigt wird, da es bereits Pflicht war.


    Das hab ich auf die Schnelle dazu gefunden.:



    Grundlage für das AVAS ist die EU-Verordnung 540/2014. Diese wurde im April 2014 von der Europäischen Union verabschiedet. Alle ab dem 1. Juli 2019 typgeprüften Elektro- und Hybridautos innerhalb Europas müssen nach dieser Verordnung mit einem AVAS ausgestattet werden