Diskussionen Strompreise

  • Saftschubse: Hast du eine PV-Anlage mit mehr als 10 kWp? Dann hast du recht. Unter 10 kWp kann seit letztem Jahr u. U. Steuerfreiheit bei der Einkommensteuer erreicht werden.:/;)


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    verkauft seit dem 04.11.2022: Mazda MX30 - First Edition-Paket - mondsteinweiß mit schwarzem Dach und grauer A-/C-Säule (foliert) - Innenausstattung "Modern Confidence" - Michelin CrossClimate SUV Ganzjahresreifen - 24 Monate Garantieverlängerung -

    seit dem 06.01.2023: MG4 electric Luxery - grau m. schwarzem Dach - innen schwarz, Michelin CrossClimate2 Ganzjahresreifen - 7 Jahre Garantie

  • Insgesamt 17 KW/p. 8,4 KW/p auf der Westseite 2009 und 8,6KW/p auf der Ostseite. 2011. Im Schnitt liege ich bei 13000 KW/h Einspeisung im Jahr. Verbrauch liegt seit dem in unserer Gegend die ganzen kostenlosen Säulen verschwunden sind bei 7500-8000 KW/h im Jahr. Wobei halt nicht immer tagsüber geladen werden kann, da ich Schichtdienst arbeite und meine Frau auch ständig mit dem Hocker unterwegs ist. Fragt sich dann halt, was an Eigenverbrauch möglich ist.

  • Saftschubse: Hast du eine PV-Anlage mit mehr als 10 kWp? Dann hast du recht. Unter 10 kWp kann seit letztem Jahr u. U. Steuerfreiheit bei der Einkommensteuer erreicht werden.:/;)

    Bei Anlagen unter 10kw/p kann beim Finanzamt ein Verzicht auf Abgabe der Einnahme-/Überschussrechnung gestellt werden. D. h., dass keine Gewinne, aber auch keine Verluste mehr geltend gemacht werden können. Gerade bei kleinen Anlagen sehr sinnvoll, in einem Jahr 100,- € Gewinn, im nächsten 100,- € Verlust... im WISO-Steuersparbuch z. B. wirst du direkt drauf hingewiesen. Habe meinen Bescheid schon und kann mir die Arbeit sparen.

    MX30 - First Edition - Mondsteinweiß metallic - bestellt am 25.09.2020 - geliefert 04.12.2020 - Wallbox myenergi Zappi V2 22kw - Münsterland

  • Ich mache im Jahr ca. 4500€ mit der Anlage. Gegenrechnen kann ich die Zinsen der Finanzierung und die Abschreibung der Anlage. Je älter die Anlagen werden, desto weniger kann ich gegenrechnen und umso mehr darf ich ans Amt abdrücken. Die letzten Jahre waren es so um die 1000€ die ich zahlen musste. Wenn ich jetzt auf Eigenverbrauch umstelle, wird ja die Einnahme geringer und ich müsste weniger zahlen. Ich muss mich mal hinsetzen und das durchrechnen. Bei Eigenverbrauch wollen die ja nur noch den Mehrwertsteueranteil der selbst verbrauchten Kilowattstunden haben. Das sollte eigentlich recht übersichtlich sein.

  • Keinen Steuerberater?

    Da ich mein BHKW seit 2005 als Gewerbe laufen habe mache ich nix ohne Steuerberater.Ist auf BHKW und PV Anlagen spezialisiert.

    Meine Anlage lasse ich dieses Jahr modernisieren. Mal sehen ob ich die Mwst wieder erstattet bekomme????Mineraölsteuer Erstattung erhöht sich dann auch um 30%

  • Keinen Steuerberater?

    Wenn du dafür Geld über hast?? Warum soll ich wem nen Haufen Kohle in den Rachen stecken, wenn man das auch selbst machen kann? Habe seit 2007 ein Nebengewerbe laufen und mache seit dem meine Steuern selbst. Bis jetzt hat das wunderbar funktioniert. Auch die Frage des Eigenverbrauchs hat sich mir nie gestellt, da die Einspeisevergütung immer mehr war, als ich als Strompreis bezahlt habe. Jetzt wird das erst interessant.

  • Ist beim BHKW anders und der Aufwand ist grösser.

    Da lasse ich mich auf nix ein und habe auf den ganzen Finanzamt Kram keinen Bock.

    Und ohne Steuerberater hätten wir die kleinen BHKW nicht als Gewerbe laufen lassen können.

    Wir mussten 2005 vor dem Bundesfinanzgericht Klage gegen die Finanzämter einreichen. Wäre nur Hobby. Zumal damals jede PV Anlage ein Gewerbe anmelden musste. Wenn ich mich richtig errinner.

  • Zumal damals jede PV Anlage ein Gewerbe anmelden musste. Wenn ich mich richtig errinner.

    Blieb einem ja nichts anderes übrig, wenn man die MWSt wieder haben und auch die Abschreibung in Anspruch nehmen wollte. Bei den Anlagenpreisen damals war das auch sonst nicht finanzierbar. Mittlerweile zahlen se dir die MWSt zurück und du brauchst kein Gewerbe anmelden, kannst dann aber auch nicht abschreiben, was über die Laufzeit auch noch mal gut 30% des Anlagenpreises ausmacht. Blöd, wer das nicht in Anspruch nimmt.

  • Hi Saftschubse,


    deine Anlagen sind aus 2009 und 2011. Das würde bei Umstellung auf Eigenverbrauch bedeuten, dass du nach wie vor den Strom zu 100% voll vergütet bekommst (buchhalterisch), du im Gegenzug den im Haus verbrauchten Eigenstrom zu einem günstigeren Preis zurückkaufst.
    Dürfte sich bei dir aber sicherlich lohnen. Die Arbeiten am Zählerschrank haben mich (Anlagen aus 2010 & 2011) knapp 200€ gekostet.
    Auf Seite 7 dieses Links wird die umsatzsteuerliche Seite des ganzen etwas näher beleuchtet. Ist leider ein etwas unschönes Hin- und Hergeschacher, leider nicht ganz so einfach zu handhaben wie bei Anlagen ab 2012, wo es entweder Vergütung oder Eigenverbrauch gibt und das ganze steuerlich viel leichter zu handhaben ist.

    https://www.pv.de/media/merkblatt_eigenverbrauch_feb2011.pdf


    Viel Spaß dann beim Sparen ??


    Viele Grüße

    Philipp

    Ich mache im Jahr ca. 4500€ mit der Anlage. Gegenrechnen kann ich die Zinsen der Finanzierung und die Abschreibung der Anlage. Je älter die Anlagen werden, desto weniger kann ich gegenrechnen und umso mehr darf ich ans Amt abdrücken. Die letzten Jahre waren es so um die 1000€ die ich zahlen musste. Wenn ich jetzt auf Eigenverbrauch umstelle, wird ja die Einnahme geringer und ich müsste weniger zahlen. Ich muss mich mal hinsetzen und das durchrechnen. Bei Eigenverbrauch wollen die ja nur noch den Mehrwertsteueranteil der selbst verbrauchten Kilowattstunden haben. Das sollte eigentlich recht übersichtlich sein.

  • Saftschubse: Mach dir keine Arbeit. Da du mehr als 10 kW/p hast, fällst du nicht unter die neue steuerliche Regelung. Selbst wenn du 3 Häuser mit je 4 kW/p hättest, könntest du die Steuererleichterung nicht in Anspruch nehmen.


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    verkauft seit dem 04.11.2022: Mazda MX30 - First Edition-Paket - mondsteinweiß mit schwarzem Dach und grauer A-/C-Säule (foliert) - Innenausstattung "Modern Confidence" - Michelin CrossClimate SUV Ganzjahresreifen - 24 Monate Garantieverlängerung -

    seit dem 06.01.2023: MG4 electric Luxery - grau m. schwarzem Dach - innen schwarz, Michelin CrossClimate2 Ganzjahresreifen - 7 Jahre Garantie