Bestell und Wartesaal Mazda MX-30

  • Hallo zusammen,


    ..darum,- und wegen der genannten Gründe, ist (war) es sinnvoll, eine mögliche Stornierung im Vertrag zu hinterlegen,- falls der Liefertermin erheblich abweicht..


    Auf das alles gut wird..


    Gruß

    Reinhard

    "Man lernt nur aus seinen Fehlern. Erfolg hat noch keinem geholfen."

    (Karl Lagerfeld)

  • Hallo miteinander. Heute Nachrichten gesehen??

    Ab 2023 gibt es für E-Autos unter 40 000 € nur noch eine Prämie von 4500 €.

    Hybrid Fahrzeuge sollen leer ausgehen.

    Entscheidung morgen. Aber wenn die das schon in den Nachrichten bringen.... !!!


    Ich fühle mich auch als Betroffener. Bei einer Auslieferung im Oktober/November bleibt nicht mehr viel Luft.

  • Es gibt "nur" noch € 4.500,- von der BAFA zzgl. des Herstelleranteils von € 3.570,- (sollte bereits so im Vertrag stehen). Der Unterschied beträgt dann € 1.500,-. Das sollte man verkraften können, auch wenn es ärgerlich ist.


    Von Oktober/November bis 31.12.2022 ist schon ein wenig Zeit. Da kann viel passieren. Also erstmal abwarten. Ausschlaggebend sind das Rechnungs- und Zulassungsdatum.


    Wenn im Vertrag ein unverbindlicher Liefertermin im Oktober 2022 steht, könntest Du vom Vertrag zurücktreten, wenn die Auslieferung nicht mehr in 2022 erfolgt: 6 Wochen nach dem unverbindlichen Liefertermin kannst Du eine Nachfrist setzen (z.B. 14 Tage) und danach vom Vertrag zurücktreten. Vermutlich geht das auch schon früher bzw. einfacher, denn es wird einige Kunden geben, die ein in wenigen Wochen / Monaten verfügbares Fahrzeug gerne kaufen würden. Die Lieferzeiten für Neuwagen liegt aktuell bei 6 Monaten bis 2 Jahren (abhängig von Modell und Hersteller; einige Modelle sind aktuell überhaupt nicht bestellbar).

    MX-30 ++ First Edition ++ Mondsteinweiß-Metallic ++ Modern Confidence

  • Wenn im Vertrag ein unverbindlicher Liefertermin im Oktober 2022 steht, könntest Du vom Vertrag zurücktreten, wenn die Auslieferung nicht mehr in 2022 erfolgt: 6 Wochen nach dem unverbindlichen Liefertermin kannst Du eine Nachfrist setzen (z.B. 14 Tage) und danach vom Vertrag zurücktreten.

    Gegen höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) sowie Betriebsstörungen beim Hersteller oder Verkäufer (z. B. Streik, Aussperrung) sind Sie machtlos, ebenso wie Ihr Händler. Deshalb verändern dadurch eingetretene Lieferverzögerungen die genannten Termine und Fristen um die Dauer der Störung. Länger als 4 Monate müssen Sie allerdings nicht warten. Sie können dann vom Vertrag zurücktreten.

  • Es gibt "nur" noch € 4.500,- von der BAFA zzgl. des Herstelleranteils von € 3.570,- (sollte bereits so im Vertrag stehen). Der Unterschied beträgt dann € 1.500,-. Das sollte man verkraften können, auch wenn es ärgerlich ist.

    Hallo zusammen,


    ..wenn die Prämie gegen Null fällt,- und das wir nicht mehr lange dauerm,-dann sinken die Preise. Geht doch gar nicht anders, die Kisten kauft sonst kein Mensch..

    Oder glaubt hier jemand ernsthaft, dass der Mehrpreis eines MX-30 um fast 10k,- zum Mazda 3, auch nur im Ansatz gerechtfertigt ist?

    Alles künstlich gepusht..und Politik..


    Gruß

    Reinhard

    "Man lernt nur aus seinen Fehlern. Erfolg hat noch keinem geholfen."

    (Karl Lagerfeld)

  • Oder glaubt hier jemand ernsthaft, dass der Mehrpreis eines MX-30 um fast 10k,- zum Mazda 3, auch nur im Ansatz gerechtfertigt ist?

    Tatsächlich ja, denn das teuerste ist der Akku. Ich beschäftige mich schon länger mit einem Akku für meine PV Anlage und da sind die Preise bei den E Autos noch günstig.

  • Bei Heise Autos folgendes gelesen, was eine Different von fast 2.500 Euro bedeuten würde:


    Im kommenden Jahr beträgt die gesamte Fördersumme für E-Autos mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro insgesamt noch 7177,50 Euro, bestehend aus 4500 Euro Staatszuschuss, 2250 Euro Herstelleranteil und 427,50 Euro Mehrwertsteuer-Wegfall auf den Beitrag der Autokonzerne

    Bei den Bestellungen, die noch in 2022 ausgelieferten werden sollen (also alle bestehenden Verträge), muss im Vertrag noch der Herstelleranteil in Höhe von € 3.000,- zzgl. MwSt. ausgewiesen sein. Den kann der Hersteller/Händler nachträglich auch nicht mehr anpassen. Für neue 2023er Bestellungen kann er jetzt auf die geänderten Bedingungen reagieren. Aber für alle, die schon bestellt haben, ergibt sich eine Differenz in Höhe von "nur" € 1.500,-, sollte das Fahrzeug erst 2023 zugelassen werden.

    MX-30 ++ First Edition ++ Mondsteinweiß-Metallic ++ Modern Confidence