Beiträge von C63 AMG

    Hallo zusammen,


    ..sorry, ich verstehe die Diskussion hier nicht so ganz..

    Wenn ich darauf angewiesen wäre, die Kiste über Aral Pulse und Konsorten zu laden, würde ich alles kaufen,- nur keinen MX30..

    War doch absehbar,- wer vorher liest, ist nachher schlauer..


    Kapazitätverlust, ect, ist mir auch latte..

    Was soll denn an dieser Spielzeug Batterie, die auf maximale Sicherheit und Lebensdauer getrimmt ist, passieren ?

    Bei mir gibts nur Ladungen über PV und Wallbox bis 80%..

    Wenn das Teil acht jahre hält, bin ich zufrieden..


    Vermutlich kann man das Auto dann auch noch für ein paar Euro verkaufen..

    Passt..


    Gruß

    Reinhard

    Hallo zusammen,


    Zitat:


    Bei der Bestellung eines Neuwagens erhalten Kund:innen in der Regel eine schriftliche – meist unverbindliche – Lieferzeit. Ist ein unverbindlicher Liefertermin verstrichen, hat der Händler noch weitere sechs Wochen Zeit, um das Auto auszuliefern. Geregelt wird das in den Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB), die der Verband der Automobilindustrie (VDA) verabschiedet hat und die in Neuwagen-Kaufverträge mit einbezogen werden. Nach Ablauf der sechs Wochen können Betroffene schriftlich die Lieferung einfordern und eine Nachfrist setzen. Diese beträgt üblicherweise zwei Wochen. Sobald das Schreiben beim Händler eintrifft, besteht Lieferverzug: Erfolgt die Lieferung des Neufahrzeugs innerhalb der Nachfrist nicht, ist es nun möglich, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Wurde vorab ein verbindlicher Liefertermin für den Neuwagen festgelegt, kann die Nachfrist bereits unmittelbar nach Verstreichen dieses Termins gesetzt werden. Setzt man keine Nachfrist, ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag erst vier Monate nach Verstreichen der ersten Frist möglich. Sehr viel früher kann nur vom Kauf zurückgetreten werden, wenn Händler vor Ablauf der Lieferfrist mitteilen, dass das Auto nur sehr viel später als angekündigt geliefert werden kann. Wer das Fahrzeug unbedingt erhalten möchte, dem bleibt nur, abzuwarten.


    ..aber auch diese Regelungen sind schwammig.. Besser eine Klausel in Vertrag einbauen lassen, dass ein Rücktritt ohne wenn und aber möglich ist,- falls der Wagen nicht vor dem 31.12.2022 zugelassen ist..


    Gruß

    Reinhard

    Hallo zusammen,


    ..mein reden..dazu die Assistenzsysteme des Mazda, das HUD, Totwinkel, ect..


    Bei Mercedes heißt der Abstandstempomat "Distronic", die Matrix Scheinwerfer, "ILS", ect..

    Allein diese Optionen sind nur in der S-Klasse Serie,- und kosten in den anderen Baureihen ein Vermögen..


    ..ja, ich weiß, der Vergleich hinkt etwas,- der Kern meiner Aussage kommt aber wohl raus..


    Alles in allem, ist der MX30 immer noch ein Top Angebot, sowohl in der Ausstattung,- als auch in qualitativen Ausführung.

    Andere Fahrzeuge in der Liga sind wirklich "Gurken" dagegen..,- und teuer..


    Gruß

    Reinhard

    Hallo zusammen,


    ..bedenkt bitte, dass nahezu ALLE Hersteller,- Preisbindung präferieren..

    Das jeweilige Fahrzeug kostet bei JEDEM Vertragshändler in ganz Deutschland das gleiche,- vielleicht sind paar Fußmatten drin, maximal.

    Rabatte sind nicht vorgesehen, und werden auch nicht gewährt.


    Ich hatte mich vor dem Kauf des MX 30 für den ID3 und Cupra interessiert, beide kosteten in brauchbarer Ausstattung,- die lange nicht an den MX30 heranreicht, rund 33k.

    Lediglich Mazda und Peugeot haben satte Rabatte zugestanden..

    Gekauft habe ich dann für 21,9k., in 10/2021.


    Gruß

    Reinhard