Ja, weil der Scheinwerfer nur mit diesem Leuchtmittel die E-Zulassung bekommen hat. Da spielen aber andere Faktoren mit rein, wie Wärmeentwicklung, Lichtverteilung etc.pp
Meines Wissens nach, ist ein Gasdruckdämpfer nicht TÜV Relevant. Ist wie mit den Stoßdämpfern, die kannst du tauschen wie du willst, nur die Federn nicht, die sind wieder abnahmepflichtig. Notfalls beim TÜV anrufen und nett fragen.
Was die Plastikkiste als Frunk angeht, bin ich bei euch. Ist ne Bauartveränderung, die im Crashfall Probleme machen könnte. Was ist, wenn das Teil splittert und HV Kabel durchschneidet und ein Brand entsteht. Dann biste wahrscheinlich dran.