Anwalt und Widerspruch einnlegen ist der einzige Weg.
Das wird ihm nichts bringen ausser Kosten. Er hat sich nicht an das vorgeschriebene Prozedere gehalten und muss nun mit den Konsequenzen leben. Steht auch alles auf der Seite der BAFA.
Zum gleichen Thema schreibt der ADAC:
"Die Richtlinie zum Umweltbonus gewährt übrigens bei Kauf oder Leasing keinen Rechtsanspruch auf Zuwendung und steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel."