Beiträge von Saftschubse

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    Ich habe nicht geschrieben, dass sich wer einnässt, sondern das ICH nicht einnässen würde. Bezogen auf mich als Person, da ich viel Geduld habe. Man sollte die Beiträge auch richtig lesen und nicht irgendwas hereininterpretieren. Werde aber den Beitrag ändern, damit sich keiner den Schuh anzieht!

    Anwalt und Widerspruch einnlegen ist der einzige Weg.

    Das wird ihm nichts bringen ausser Kosten. Er hat sich nicht an das vorgeschriebene Prozedere gehalten und muss nun mit den Konsequenzen leben. Steht auch alles auf der Seite der BAFA.


    Zum gleichen Thema schreibt der ADAC:


    "Die Richtlinie zum Umweltbonus gewährt übrigens bei Kauf oder Leasing keinen Rechtsanspruch auf Zuwendung und steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel."

    Da sitz ja nicht nur einer, sondern einige. Da wird nicht 100% nach der Reihe abgearbeitet. Wird jeder ein Kontingent haben und je nach Geschwindigkeit des Arbeiters dauert es mal länger oder nicht. Wird der krank, dann bleibt was liegen. Wegen zwei drei Tagen würde ich mir keine Sorgen machen, bei ein zwei Monaten dann schon eher!

    Mal ehrlich, es steht doch alles auf der Webseite!


    Wir bitten Sie daher, sich das Merkblatt vor Antragstellung sorgfältig durchzulesen und alle erforderlichen Unterlagen einzureichen.


    Im Merkblatt steht:



    Schritt 1: Antragstellung

    Eine Antragstellung ist nur für Fahrzeuge möglich, deren Zulassung bereits erfolgt ist.

    Bitte beachten Sie, dass ausschließlich der erstgestellte Antrag maßgeblich ist und bearbeitet wird. Sollten Sie diesen ersten Antrag stornieren, wäre ein erneuter Antrag für dasselbe Fahrzeug als Dublette abzulehnen.

    Mit Antragstellung müssen bereits folgende Unterlagen eingereicht werden: