Alles anzeigenHallo zusammen,
..da wird in Kürze was lieferbar sein..
Zitat und Stand der Dinge:
Anhängerkupplungen für E-Autos die keine Anhängelasten haben, sind rechtlich keine Anhängerkupplungen, sondern lediglich "Adapter zur Befestigung eines Heckträger". Und dafür ist weder ein ECE-Prüfzeichen, noch ABE oder Angaben einer Stützlast in den Fahrzeugpapieren notwendig. Es zählt in dem Fall nur was der AHK-Hersteller angibt, natürlich darf die Hinterachslast des Fahrzeuges nicht überschritten werden.Hierfür gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Anbauanleitung vom "AHK-Hersteller" entspricht einer ABE, wenn man das so bezeichnen will.
Es ist auch keine Eintragung einer Prüfstelle ...wie z.B. TÜV notwendig. Es zählt in dem Fall nur was der AHK-Hersteller angibt, natürlich darf die Hinterachslast des Fahrzeuges nicht überschritten werden.
Gruß
Reinhard
... na.... dann warte mal wenn dir einer hinten drauf fährt. Wenn eine Anhängerkupplung im Spiel ist, fragt die gegnerische Versicherung sofort nach ob das Teil eingetragen ist... bin mir nicht sicher, ob die das dann auch so locker sieht.