Beiträge von xxscullyxx

    Glück Auf,

    Sinnfrei ? Finde ich nicht.

    In diesem Fall liegt der Neupreis bei bummeligen 400 Euro und der Verkäufer ruft einen sehr fairen Kurs auf.

    Wäre der geneigte Käufer bereit eine Abholung mit einem Versanddienstleister zu bezahlen, dann ist doch allen gedient.

    Verkäufer hat den Keller leer und der Käufer inkl. der Versandkosten immer noch gutes Geld gespart.

    Momo03 Vielleicht lieber in's Kleinanzeigenirrenhaus stellen, eher eine Chance auf Abholer und da es sich um einen

    "99V" handelt kommen alle Tiguan & Co. Besitzer als Interessenten in Frage.

    Glück Auf,

    Momo03 der geringste Aufwand für dich ist, das der Käufer eine Abholung z.b. mit UPS beauftragt und auch direkt bezahlt.

    Die senden dir, wie andere Dienstleister auch, leere Versandverpackungen und du legst die Reifen rein und meldest Abholbereitschaft.

    Für die Abholung sind Zeitfenster in denen du zu Hause sein solltest vorgegeben. UPS nimmt für diese Leistungen so um die 80 Euro.

    Alternativ kannst du auch je 2 Reifen mit z.b. Paketband zusammen binden und in den nächsten DPD-Shop (auch Hermes und Co.) tragen.

    Die Kosten liegen dann für den Versand so um die 50 Euro, dafür hast du aber die schmutzigen Hände und fährst die Teile spazieren :(

    ........Weigert er sich, Anwalt oder Polizei. ........

    Glück Auf,

    auf welcher Grundlage soll den die Forderung tituliert werden?

    Aus meiner Sicht war der Vorbesitzer zum Zeitpunkt der Beantragung der Prämienberechtigte.

    Wenn die Prämie für das 2te Jahr eine Vorauszahlung des Prämienvermittlers auf die noch zu erwartende Summe ist,

    sehe ich einen Ansatz. Dafür wären die AGB´s des Zahlungsleistenden interessant.

    Weiterhin ein anregender Sachverhalt.

    Glück Auf,

    für die Prämie gibt es keine Mindesthaltedauer ähnlich dem Umweltbonus.

    Der neue Eigentümer hat keinen Anspruch gegen den Erstbesitzer.

    Wer die Prämie einmal beantragt / bekommen hat, darf diese behalten.

    Joker1980 Als nächsten Schritt einfach mal mit einem Rechtbeistand telefonieren.

    Das wäre im Erstgespräch kostenfrei und bringt dir Klarheit.

    Halt und mal auf dem laufenden.

    Für mich immer noch ein absehbares Ergebnis.

    Glück Auf,

    hab mich unglücklich ausgedrückt.

    Wenn Jemandem ein Fahrzeug nicht gehört oder das Fahrzeug nicht auf diese Person zugelassen ist, kann dieser Jemand auch die THG Prämie nicht beantragen.

    Dein Vorbesitzer war zum Zeitpunkt der Beantragung legitimiert die Prämie, auch für 2 Jahre, zu beantragen.

    Deine Ausführung sagt doch nur aus, das die Prämie nicht zwingend an den Antragsteller ausgezahlt werden muss.

    Glück Auf,

    wenn die 100mm Höhe wirklich Probleme bereiten, dann würde ich es mit einem Verbundschaumstoff (V120) versuchen.

    Das Material lässt sich einfach verarbeiten und an deiner Pappschablone entlang schneiden.

    Gibt es z.b. in 90mm Stärke. Auf den Schaumstoff ( Bitte beachte die Stauchhärte ) würde ich noch 10mm Balsaholz kleben.

    Eventuell das Ganze noch in Fahrtrichtung teilen und wieder mit einem Stangenscharnier (Klavierband) verbinden. Dann wäre der Ein-/Ausbau leichter zu händeln.


    Als zusätzlichen Stauraum, für das Zubehör, gibt es bei MAZDA doch eine Wanne ( Teilenummer: DN4J-V1-300 ) die unter die Hutablage montiert wird.