Würde ich als Autohersteller vermutlich auch tun. Das tut weniger weh, als die Fahrzeuge lange auf Halde stehen zu haben. Bei den meisten Herstellern ist die Maßnahme aber auf wenigen Woche/Monate beschränkt. Auch bei Mazda gilt es nur für Zulassungen bis 31.3.2024 und die Höhe ist gestaffelt nach dem Zulassungsdatum (voller Betrag nur bei Zulassung bis 31.12.2023).
Viele Kunden könnten vermutlich ihre Verträge mit einer Frist von 2 Wochen kündigen, wenn z.B. der unverbindliche Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten wurde. Bei anderen Kunden könnte die Finanzierung bzw. das Leasing platzen, wenn die Prämie als Anzahlung/Sonderzahlung eingeplant war. Es bringt dem Händler wenig einen Kunden zur Abnahme zu zwingen, wenn der am Ende nicht bezahlen kann. Die zusätzliche Menge an unverkauften Fahrzeuge würden die Händler teilweise nicht überleben.
Die Fahrzeuge aus dem Vorlauf der Händler und von Mazda müssen ebenfalls noch irgendwie schnell abverkauft werden.
Es benötigt ein wenig Zeit bis die Produktion und Lieferkette auf die neue Nachfrage Situation angepasst wurde. In den nächsten Monaten werden BEVs vieler Hersteller vermutlich mit deutlichen Rabatten verkauft werden.