Beiträge von michael23

    Würde ich als Autohersteller vermutlich auch tun. Das tut weniger weh, als die Fahrzeuge lange auf Halde stehen zu haben. Bei den meisten Herstellern ist die Maßnahme aber auf wenigen Woche/Monate beschränkt. Auch bei Mazda gilt es nur für Zulassungen bis 31.3.2024 und die Höhe ist gestaffelt nach dem Zulassungsdatum (voller Betrag nur bei Zulassung bis 31.12.2023).


    Viele Kunden könnten vermutlich ihre Verträge mit einer Frist von 2 Wochen kündigen, wenn z.B. der unverbindliche Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten wurde. Bei anderen Kunden könnte die Finanzierung bzw. das Leasing platzen, wenn die Prämie als Anzahlung/Sonderzahlung eingeplant war. Es bringt dem Händler wenig einen Kunden zur Abnahme zu zwingen, wenn der am Ende nicht bezahlen kann. Die zusätzliche Menge an unverkauften Fahrzeuge würden die Händler teilweise nicht überleben.


    Die Fahrzeuge aus dem Vorlauf der Händler und von Mazda müssen ebenfalls noch irgendwie schnell abverkauft werden.


    Es benötigt ein wenig Zeit bis die Produktion und Lieferkette auf die neue Nachfrage Situation angepasst wurde. In den nächsten Monaten werden BEVs vieler Hersteller vermutlich mit deutlichen Rabatten verkauft werden.

    Euch ist schon klar, dass ihr hier über den R-EV diskutiert. Den gibt es erst seit ein paar Wochen bei Kunden in Deutschland. Dessen Heizung kann völlig anders sein (muss aber nicht). Sollte die Heizung identisch zum BEV sein, werden alle Updates und Verbesserungen der Jahre 2020 bis 2022 sicherlich schon im Werk erledigt worden sein.


    Heizt der REV rein elektrisch, mit oder ohne Wärmepumpe, über die Abwärme des Wankelmotors oder in irgendeiner Form Hybrid?

    Man kann Gründe und Ausreden suchen wie man will, Fakt ist das die gesamte Klimasteuerung im Winter für den Arsch ist. Nur im Sommer funktioniert es halbwegs.


    Ich war erst kürzlich zur Inspektion und ein defekter PTC Heizer wäre im Fehlerspeicher sicher aufgefallen.

    Das war keine Ausrede, sondern nur eine Idee für einen Fehler. Der PTC-Heizer kann jederzeit einen Defekt haben. Ähnlich wie Glühlampen geht er prinzipbedingt vorwiegend beim Einschalten kaputt. Ob ein Fehler des PTC Heizers überhaupt vom MX-30 erkannt wird? Selbst wenn, traue ich Werkstätten grundsätzlich nicht mehr. Häufig wird der Fehlerspeicher nur ausgelesen und direkt zurückgesetzt. Nur Fehler, die danach (direkt) wieder auftreten werden untersucht. Steht meines Wissens auch irgendwo in den Vorgaben vom Werk.


    Die Klimasteuerung hat im Sommer und Winter viel Raum für Verbesserungen :) Im letzten Winter habe ich entweder vorgeheizt, gar nicht geheizt (macht bei 2km zum Supermarkt keinen Sinn) oder ich ich bin mit der Einstellung 16°C losgefahren und habe dann schrittweise um 0,5°C erhöht (immer wenn es mir zu kalt wurde). In diesem Winter habe ich es mir den MX-30 noch nicht angetan, denn mein Neuer (kein Mazda) steht bereits vor der Tür.

    Ich werde mit der Heizung noch wahnsinnig. Heute morgen bei 2°C, Heizung auf 18°C und AUTO ohne Eco, hat es 9 min oder 6 km gedauert, bis die Lüftung mal von Stufe 1 auf Stufe 3 hochgeregelt hat und so ein Hauch warmer Luft kam. An anderen Tagen stellst du auf 16°C und schwimmst weg vor Schwitzen, weil das Ding FullPower den Flammenwerfer rein hält.

    Das könnte auf einen Defekt des PTC Heizers oder der Ansteuerung hindeuten. Wenn das Problem dauerhaft auftritt, dann eventuell mal zum fMH.

    Reichweite und Ladegeschwindigkeit im Winter brechen bei allen E-Autos recht deutlich ein. Das ist kein Problem des MX-30. Es liegt einfach an der Physik. Bei niedrigen Temperaturen erhöht sich der Widerstand im Akku und es wird mehr Strom in Wärme im Akku umgesetzt. Die anfallende Verlustleistung im Akku steigt quadratisch mit dem angeforderten Strom. Wer also im Winter verhalten beschleunigt, bei dem wird weniger Strom in Wärme umgewandelt. Mit einem höheren Widerstand im Akku kann man auch nicht mehr so schnell laden ohne den Akku zu beschädigen. Einige Hersteller spendieren ihren Fahrzeugen eine Batterietemperierung. Damit kann man die Ladegeschwindigkeit erhöhen. Das geht aber auf Kosten der Reichweite bzw. des Verbrauchs (6kWh pro Stunde Betrieb sind durchaus üblich).


    Die Reichweite im Winter ist stark vom Heizverhalten abhängig. Mit Heizung auf 19° C eingestellt (der Mazda heizt dann bekanntlich deutlich höher) kam ich im letzten Winter auf einen Verbrauch zwischen 20 und 25kWh/100km. Ohne Heizung (nur Lüftung) war ich bei ca. 15kWh/100km. Speziell auf der Kurzstrecke zum Einkaufen macht die Heizung wenig Sinn. Die ersten Kilometer wird der PTC Heizer verwendet und der Verbrauch lag auf den ersten Kilometern bei >30kWh/100km. Der PTC Heizer braucht extrem viel Strom. Erst später übernimmt die Wärmepumpe. Die braucht ein wenig Zeit, bis sie Wärme produziert.

    Jetzt kommen wir an den Punkt mit der Gewährleistung. Der Verkäufer muss sich um das Problem kümmern (Gewährleistung). Alle anderen Mazda Händler dürfen sich im Rahmen der Garantie darum kümmern, sie müssen es aber nicht. Versuche es einfach bei einem anderen Händler in Deiner Gegend nochmal. Nicht alle Händler sind so mies drauf. Leider gibt es nicht so viele Mazda Händler. Eventuell kann auch Mazda vermittelnd eingreifen. Das wirft insgesamt ein schlechtes Licht auf die Marke.


    Die Fehlersuche im Rahmen der Garantie sind für den Händler in den meisten Fällen ein Zuschussgeschäft. Bei den selbst verkauften Fahrzeugen erledigt man dies und bei anderen Fahrzeugen überlegt man sich teilweise sehr genau ob man es macht oder nicht.


    Du hast rechtlich gesehen eigentlich nur zwei Ansprechpartner: Deinen ausliefernden Händler und Mazda Deutschland. Mazda Deutschland wird dich eventuell am Ende an den ausliefernden Händler verweisen, da kein Schaden vorliegt, der eine Weiterfahrt verhindert. Mazda kann keinem Händler vorschreiben, dass ein bestimmtes Fahrzeug im Rahmen der Garantie repariert werden muss. Mazda selbst betreibt keine eigene Werkstatt.


    Das ist extrem ärgerlich. Aber es ist auch das Risiko, wenn man das Fahrzeug (oder etwas anderes) billiger fernab der Heimat kauft und keinen Händler vor Ort hat, der Reparaturen im Rahmen der Garantie wirklich durchführt. Rechtlich hast Du von allen Mazda Händlern nur gegen den ausliefernden Mazda Händler etwas in der Hand.

    Wenn Du den Händler rechtzeitig und rechtswirksam in Verzug gesetzt hast, dann ist er ab dem Zeitpunkt der Mahnung (6 Wochen nach dem unverbindlichen Liefertermin) durchaus schadensersatzpflichtig. Es muss dir ein messbarer Schaden entstanden sein. Bei Hawkwind wären das die neuen Winterreifen, die HU und etwaige weitere Kosten oder alternativ auch die Kosten für einen Leihwagen, wenn kein anderes verkehrstüchtiges Fahrzeug zur Verfügung steht. Dafür sollte aber unbedingt ein Anwalt eingeschaltet werden. Häufig reicht aber schon die freundliche aber bestimmte Ansage dies zu tun, damit ein kostenloses Ersatzfahrzeug doch noch bereitgestellt wird. Die Händler wissen sehr genau das sie in der Pflicht sind. Sie versuchen aber verständlicher Weise ihre Kosten zu minimieren. Vom Hersteller werden diese meistens im Regen stehen gelassen. Viele Kunden verzichten aber einfach auf ihr Recht.


    Es gilt der unverbindliche Liefertermin aus dem Vertrag. Egal wie häufig der Händler diesen später geändert hat, sofern man nicht einen neuen Vertrag unterschrieben hat.


    Die Händler haben durchaus die Möglichkeit über die Disposition in Leverkusen einen aktuelleren Stand zu erfahren. Das ist aber etwas mehr Aufwand als nur im System nachzusehen. Der Händler darf aber nicht alle Informationen auch an den Kunden weitergeben. Von Antwerpen nach Deutschland dauert es selbst mit eventuellen Finishing-Arbeiten in Antwerpen keine 8 bis 10 Wochen. Während Corona waren es bei mir in 2020 ca. 4 bis 5 Wochen. 10 bis 12 Wochen entspricht in etwa der gesamten Zeit von Japan bis nach Deutschland. Der November ist gerade ein paar Stunden alt. Mazda hat also noch etwas Zeit um im November zu liefern.

    Mazda gibt eine damals 3-jährige und seit neuerem eine 6-jährige GARANTIE auf seine Fahrzeuge. Das hat nichts mit der Gewährleistung zu tun, die dir ein Händler geben muss, wenn er dir ein Gebrauchtfahrzeug verkauft. Wenn es innerhalb der Garantiezeit zu einem Fehler kommt, kann JEDER Mazda Partner die Arbeiten durchführen und bekommt die dann auch vergütet. Wenn der Wagen aus der Garantie raus ist und du den gebraucht kaufst, hast du natürlich Recht. Wird gerne durcheinander gebracht.

    Mazda gibt eine freiwillige Garantie (3 bzw. 6 Jahre). Im Rahmen dieser Garantie kann jeder Händler arbeiten durchführen und bekommt diese im zwischen dem Händler und Mazda abgestimmten Rahmen erstattet. Leider ist das meistens weniger als für Arbeiten, die einem Kunden in Rechnung gestellt werden. Auch wenn Mazda diese Garantieansprüche nicht gewähren sollte, stehen dem Kunden ggf. Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung zu (bis zu 24 Monate). Bei der Garantie kann Mazda die Bedingungen bestimmen. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.


    Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer stehen jedem privaten Käufer zu. Dabei ist es egal ob es sich um Neu- oder Gebrauchtwaren handelt. Gewährleistung und Garantie sind zwei grundlegend unterschiedliche Dinge. Das wird tatsächlich gerne durcheinander gebracht. Händler berufen sich gerne auf die Garantiebedingungen des Herstellers, selbst wenn Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung besteht.


    Die Gewährleistung muss immer der Verkäufer leisten. Er kann die Arbeiten an ein anderes Unternehmen vergeben oder selbst durchführen. Nur im Rahmen der Gewährleistung sind eine Ersatzlieferung des Fahrzeugs oder eine Wandlung des Vertrags möglich. Der Verkäufer ist im Rahmen der Gewährleistung alleiniger Ansprechpartner für den Käufer. Im Rahmen der Gewährleistung steht dem Verkäufer ein Recht auf Nachbesserung zu. Wenn bereits jemand anderes einen Reparaturversuch unternommen hat, dann muss der Verkäufer diesen nicht als Reparaturversuch anerkennen. Er ist aus der Gewährleistung für diese Arbeiten und daraus entstehende weitere Probleme entbunden.

    Die Werkstätten werden für Garantiearbeiten von Mazda eher schlecht bezahlt. Es werden nur die Vorgabezeiten zu niedrigeren Stundensätzen bezahlt, die für die eigentlichen Arbeiten benötigt werden. Die Fehlersuche wird in der Regel nicht oder nur unzureichend bezahlt. Wird ein nicht defektes Teil ohne Anweisung von Mazda getauscht, wird dies meist auch nicht vergütet. An Ersatzteilen für Garantiereparaturen verdient der Händler quasi nichts. Daher wird nach Handbuch oder Vorgabe von Mazda gearbeitet. Das ist langwierig und ärgerlich, aber für den Händler einfacher und günstiger. Kunden, die ein oder mehrere Fahrzeuge bei dem Händler gekauft haben, werden teilweise anders behandelt. Aufgrund der schlechten Bezahlung versucht man bei Fahrzeugen, die anderswo gekauft wurden, keine (schwierigen) Garantie Arbeiten durchzuführen.


    Bei den Händlern/Werkstätten gibt es Ausnahmen. Erfahrung in der Fehlerdiagnose und eigenständiges Denken ist durch nichts zu ersetzen. Leider trifft man diese Fähigkeiten immer seltener an. In vielen Betrieben werden leider nur noch nach Herstellervorgaben Teile getauscht. Irgendwie habe ich das Gefühlt, dass beim Wechsel der Berufsbezeichnung (KFZ-Mechaniker zu KFZ-Mechatroniker) diese Fähigkeit abhanden gekommen ist.


    Etwas, was man bei Garantie Reparaturen immer bedenken sollte: Die gesetzliche Gewährleistung gilt nur gegenüber dem Verkäufer. Dieser hat das Recht und die Pflicht der Mangelbeseitigung. Sollte der Fehler nach mehrmaligen Versuchen des Verkäufers (nicht eines anderen Mazda Händlers) nicht beseitigt sein, kann man nur dort eine Wandlung oder Ersatzlieferung durchsetzen. Wenn Zwischendurch ein Reparaturversuch des Mangels durch einen anderen Händler stattgefunden hat, kann der ausliefernde Händler die Gewährleistung dafür ablehnen.