Die Werkstätten werden für Garantiearbeiten von Mazda eher schlecht bezahlt. Es werden nur die Vorgabezeiten zu niedrigeren Stundensätzen bezahlt, die für die eigentlichen Arbeiten benötigt werden. Die Fehlersuche wird in der Regel nicht oder nur unzureichend bezahlt. Wird ein nicht defektes Teil ohne Anweisung von Mazda getauscht, wird dies meist auch nicht vergütet. An Ersatzteilen für Garantiereparaturen verdient der Händler quasi nichts. Daher wird nach Handbuch oder Vorgabe von Mazda gearbeitet. Das ist langwierig und ärgerlich, aber für den Händler einfacher und günstiger. Kunden, die ein oder mehrere Fahrzeuge bei dem Händler gekauft haben, werden teilweise anders behandelt. Aufgrund der schlechten Bezahlung versucht man bei Fahrzeugen, die anderswo gekauft wurden, keine (schwierigen) Garantie Arbeiten durchzuführen.
Bei den Händlern/Werkstätten gibt es Ausnahmen. Erfahrung in der Fehlerdiagnose und eigenständiges Denken ist durch nichts zu ersetzen. Leider trifft man diese Fähigkeiten immer seltener an. In vielen Betrieben werden leider nur noch nach Herstellervorgaben Teile getauscht. Irgendwie habe ich das Gefühlt, dass beim Wechsel der Berufsbezeichnung (KFZ-Mechaniker zu KFZ-Mechatroniker) diese Fähigkeit abhanden gekommen ist.
Etwas, was man bei Garantie Reparaturen immer bedenken sollte: Die gesetzliche Gewährleistung gilt nur gegenüber dem Verkäufer. Dieser hat das Recht und die Pflicht der Mangelbeseitigung. Sollte der Fehler nach mehrmaligen Versuchen des Verkäufers (nicht eines anderen Mazda Händlers) nicht beseitigt sein, kann man nur dort eine Wandlung oder Ersatzlieferung durchsetzen. Wenn Zwischendurch ein Reparaturversuch des Mangels durch einen anderen Händler stattgefunden hat, kann der ausliefernde Händler die Gewährleistung dafür ablehnen.