Eine §21 - Begutachtung durch TÜV oder mittlerweile DEKRA entsprechend begutachten lassen. Wird aber teurer als eine §19/3 - Abnahme.
Und ist mit erlöschen der Betriebserlaubnis sowie zwingender Eintragung in die Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle zur Wiedererlangung der BE verbunden. Wenn man denn nen Prüfer findet, der sie macht. Deswegen immer vorher bei sowas beim Prüfer der 21er machen darf vorsprechen.