Und man könnte diese beim Vorwärtsfahren einschalten und den Hintermann blenden?
Dünnes Eis...
Das ist der Punkt. Das sieht nämlich nach einem Zusatzscheinwerfer für die Fahrzeugfront aus, der auch eine universelle ECE hat (ECE-R112 oder ECE-R19). Wenn dem so wäre, wäre die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen und ebenso der Versicherungsschutz. Aber ich nehme mal an und hoffe, dass du dir den richtigen Verwendungszweck gemäß der ECE für die Leuchte angeschaut hast und dass es passt ![]()