Serviceintervall überschritten?

  • Hallo,


    beim schmökern im Netz bin ich auf das erstaunliche Thema "Serviceintervall überschritten" gestoßen, was mich sehr geschockt hat. Wusste nicht, dass bei manchen Marken die komplette Garantie erlischt sobald man auch nur 1 km oder 1 Tag über dem Serviceintervall ist. Das finde ich ja der Hammer. Scheinbar ist das bei Mazda auch so, meine ich so verstanden zu haben. =O Das wird hier sicher grad noch mehr schocken, da es bei vielen auch der erste Neuwagen ist. Also ich bin gerade etwas beunruhigt. Am 26. war 1 Jahr vorbei bei mir und hab am 3.12. erst Termin bekommen. Kilometermäßig hab ich noch Luft. Hat hier jemand Erfahrung damit?

  • Mein Händler hat mir auf Nachfrage versichert das die eine Garantie-Kulanzzeit von 3 Wochen haben. Anders wäre es ja auch blöd, weil der Tag der Zulassung ja alle paar Jahre auf einen Feiertag (z.B. Ostern, das jedes Jahr anders liegt) und/oder Wochenende fällt. Da würde man jedes Jahr weiter vorrutschen im Kalender. Auch kann ja mal was dazwischen kommen, z.B. ein wichtiger privater Termin oder in der Werkstatt fällt ein Mitarbeiter aus.

  • Es wird natürlich auch etwas engagiertere Händler geben und etwas unengagiertere. Die einen rufen dann bei Mazda an und klären das Problem, die anderen wälzen es eben auf den Kunden ab. Es wird natürlich auch eine Ermessensfrage sein. Sind es nur 2 Wochen drüber und du hast aber nur 12.000 km gefahren, wird wohl nichts passieren. Bist du 2 Wochen drüber und 30.000 km gefahren, dürfte es bei einem 20.000er Intervall schon anders aussehen.

  • ..bei Mazda nicht..

    Das sagt Mazda

    "Soweit ein Kunde die vorgeschriebenen Wartungsintervalle nach den Wartungsplänen nicht einhält, kann grundsätzlich die Mazda-Garantie zurückgewiesen werden. Es wird dann im Einzelfall eine Kulanzleistung durch den Hersteller geprüft." So viel Toleranz gibt der Hersteller: null Kilometer.


    Das halten übrigens die meisten Hersteller so..


    Müsste man drauf ankommen lassen,- während der Neuwagen Garantie aber eher nicht.


    Aber macht ja nix,- tritt man eben mit dem gleichen Selbstverständnis auf,- wenn an der Kiste während der Garantie Probleme auftreten..


    Gruß

    Reinhard

    "Man lernt nur aus seinen Fehlern. Erfolg hat noch keinem geholfen."

    (Karl Lagerfeld)

  • Geringfügige Überschreitungen wurden bei all unseren vier Mazdas toleriert. Allerdings hatte ich mich immer vor Ablauf des Jahres um einen Termin gekümmert und wenn ich einen Termin erst nach dem genauen Termin bekam, kann die Schuld nicht bei mir liegen und war auch nie ein Thema.:thumbup:


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    verkauft seit dem 04.11.2022: Mazda MX30 - First Edition-Paket - mondsteinweiß mit schwarzem Dach und grauer A-/C-Säule (foliert) - Innenausstattung "Modern Confidence" - Michelin CrossClimate SUV Ganzjahresreifen - 24 Monate Garantieverlängerung -

    seit dem 06.01.2023: MG4 electric Luxery - grau m. schwarzem Dach - innen schwarz, Michelin CrossClimate2 Ganzjahresreifen - 7 Jahre Garantie

  • Man muss zwischen Garantie (freiwillig) und Gewährleistung (gesetzlich) unterscheiden. Ich denke, wenn der Gewährleistungsfall nicht unmittelbare Folge der Fristüberschreitung ist, wird sich der Hersteller nicht rauswinden können. Bei der Garantie kann er natürlich die unmöglichsten Bedingungen ins Kleingedruckte schreiben.


    Trotzdem ist es ja immer schwierig seine Rechte gegen einen übermächtigen Hersteller durchzusetzen.


    Ich habe gerade beim Ford den Fall, dass es eine Durchrostung gibt. Die Durchrostungsgarantie greift aber nur, wenn man jährlich zur Kontrolle beim Freundlichen war. Die Inspektion des Fahrzeug steht aber nur 2-jählich an, sodass jetzt die Stempel fehlen. Also windet sich Ford raus....

    Viele Grüße Ferruwerkstatt


    MX30 First Edition, seit Anfang Dezember 20


    Weitere Fahrzeuge in der Familie: Skoda Romster, Mercedes C200, Ford Tourneo Custom

  • Der Witz bei einer Durchrostungsgarantie ist auch meistens, das die nur bei DURCHrostung von innen gilt. Solange kein Loch zu sehen ist, hat man meistens sowieso Pech.

  • Ein Arbeitskollege hat bei einem "anderen Hersteller", am inzwischen 3/4 Jahr alten Fahrzeug einen sporadischen Fehler mit Motorproblemen, mit Folgen in Form von Liegenbleibern usw. Nach einem Hin und Her mit unzähligen Werkstattbesuchen und Teilewechselorgien hat nun sein Anwalt übernommen, mit der Forderung einer Wandlung. Jetzt hat "anderen Hersteller" ihr Kleingedrucktes rausgeholt. Hier steht, dass bei einer JAHRESMINDERFAHRLEISTUNG UNTER 15000KM (fünfzehntausend) ein Serviceturnus alle 6 Monate nötig ist mit Ölwechsel + Filter. Das sagt dir keiner in der Werbung!


    PS: Habt ihr gewusst, der Namensgeber vom Hyundai Tucson ist eine Stadt in den USA. Nur so.