Garantie auf die Hochvoltbatterie beim R-EV

  • Ich habe bei der Durchsicht der Garantien einen Unterschied zwischen dem EV und dem R-EV festgestellt.


    Beim EV hat man 8 Jahre oder 160000 Kilometer Garantie. Zudem wird die Batterie ersetzt bzw. repariert, wenn der SoH unter 70% sinkt.


    Diese 70% Regel gilt nicht für den R-EV. Wusste ich auch nicht, wollte es hier nur mal mitteilen. Ich könnte mir vorstellen, dass das anderen auch entgangen ist.


    Hier der entsprechende Auszug aus den Garantiebedingungen:



    Garantie Batterie.jpg Garantie Kapazität.jpg

    MX 30 R-EV Nagisa Multi-Tone Matrix Grau 05/2025 Connect 12004

  • Walter1962

    Hat den Titel des Themas von „Garantie auf die Batterie beim R-EV“ zu „Garantie auf die Hochvoltbatterie beim R-EV“ geändert.
  • Aber fährt der R-EV nicht rein elektrisch? Ob die Batterie vom Wankel oder der Steckdose während der Fahrt oder im Stand geladen wird, ist doch vollkommen egal. Für MICH ist ein PHEV (Plug-In-Hybrid) der CX-60. Da erfolgt der Antrieb über den Benzin und/oder Batterie und NICHT rein über den E-Motor.

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  • Aus Erfahrung eines wirklich grossen Fuhrpark mit EV-Fahrzeugen kann ich berichten, die Angst vor Degradtion von Antriebsbatterien seitens der Hersteller immer weniger Angst besteht.

    Ich würde mir seitens der Nutzergemeinde wenig Angst machen...

  • Der R-EV ist aber nun mal ein Fahrzeug mit einer wesentlich kleineren Batterie. Also auch mit wesentlich mehr Ladezyklen.


    Angst habe ich deshalb nicht, das Fahrzeug würde ja auch mit z.B. nur 20% SoH fahren.

    Nur die Kapazität der Batterie wäre eben sehr eingeschränkt und würde nicht getauscht, wenn ich das richtig verstanden habe.

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