Beiträge von xxscullyxx

    Hallo,


    ..habe meine neuen auch direkt runter geworfen..die Dinger können auch nichts..

    .........

    Hallo,

    ich wollte die zum Sommer auf anderen Felgen nutzen. Die Felgen wären 1" breiter bei entsprechender ET aber

    mit der originalen Reifendimension. Könntest du das "Nichtskönnen" definieren ?

    Die H Kennung bezieht sich doch auf die max. 210 Km/h. Also für den Reifen nicht für den MX-30 😄

    Vorab vielen Dank.

    Guten Abend,

    zu1. Wirf es doch Niemanden vor, akzeptiere vielleicht einfach das ein Fehler passiert ist.

    zu2. Auch keine Selbstvorwürfe, du wüsstest ja nichts von dem Problem.

    zu3. Auch wenn man nicht betroffen ist darf jeder einer anderen Meinungen sein.

    zu4. Menschen machen Fehler. Ist das denn gleich Schlamperei.

    zu.5 Bei den Zulassungen vor dem Stopp ist der Fehler doch nicht bekannt gewesen.


    Wäre denn eine Stornierung für dich nicht eine Alternative?

    Du schreibst dein Interesse an dem Wagen hätte sich aufgelöst und zu verlieren hast du wenig.

    Bei einer Bestellung eines anderen Autos gäbe es ja auch nur die geringere Förderung und

    u.U. haben die mehr Reichweite und eine bessere Klimatisierung.😉

    Einen Rücktritt würde ich mit Vertragsreue versuchen....


    Vielleicht kommt auch alles in geordnete Bahnen und MAZDA kommt für den Fehlbetrag auf.

    Dann warte halt noch ein bisschen, du wirst mit einem wirklich tollen Wagen entlohnt.

    So gesehen schon richtig. Da stehen aber diese Zahlen auch drin. Und verbindlich heißt doch eigentlich, dass sie auch für den Verkäufer verbindlich sind.


    Wie schon geschrieben, ich werde auf diesen Vertrag bestehen. Die Vertragserfüllung habe ja nicht ich verzögert, sondern der Händler auf das Geheiß von Mazda.

    verbindliche Bestellung = Kunde hat sich festgelegt (keine Rücktrittsmöglichkeit seitens des Kunden mehr). Der Verkäufer kann sich aber noch überlegen, ob er die Bestellung akzeptiert ,d.h. Verkäufer kann noch abspringen.

    D.h. wenn der Kunde eine verbindliche Bestellung abgibt, der Verkäufer aber nicht mit einer Bestätigung antwortet, dann liegt im Regelfall noch kein gültiger Kaufvertrag vor. Der Kaufvertrag wird erst gültig, wenn der Verkäufer eine Bestätigung der verbindlichen Bestellung schickt.

    Bis dahin kann es sich der Verkäufer noch anders überlegen.

    .......

    Der Vertrag ist aber von 2022. Der Händler meinte, da muss ein neuer aufgesetzt werden. DAS werde ich bestimmt nicht auch noch schlucken.

    Guten Morgen,

    für einen korrekten BAFA -Antrag wirst du um einen Kaufvertrag mit den aktualisierten Daten nicht

    umher kommen. Kleinste Abweichungen können zur Ablehnung führen.

    Dies wäre aber das worste-case-szenario.

    Wohin kleine Unzulänglichkeiten führen, ist ja hier fatalerweise zu sehen.

    Was hier noch ganz unbeachtet wird , ist die THG Prämie.

    350,-€ +20,-€ Ladegutschrift über den ADAC.https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/kaufen/thg-quote/

    Ist ja keine Lieferverzögerung, sondern die Autos stehen auf dem Hof der Händler.

    Da müsste schon ein Ausgleich seitens Mazda passieren.

    Hallo,

    was bitte soll MAZDA denn ausgleichen ? 🤔