Schieb dir den billigen Seitenhieb sonstwo hin und lass ihn dort stecken.
Hallo,
wäre es dir möglich diese Ausdrucksweise zu unterlassen, hier ist nicht Motor-Talk.
Schieb dir den billigen Seitenhieb sonstwo hin und lass ihn dort stecken.
Hallo,
wäre es dir möglich diese Ausdrucksweise zu unterlassen, hier ist nicht Motor-Talk.
Das ist kein Testbericht. Das ist die Einstufung nach EU Norm.
Ergo, keine Aussagekraft zum Fahrverhalten.
Hier mal der Einstufungsgrund für das "B"
Es wird zwischen den Effizienzklassen A bis G unterschieden, wobei Klasse D nicht vergeben wird. Ausgehend von einem Durchschnittsverbrauch von 6,6 l/100 km erhöht sich der Verbrauch wie folgt:[4]
Mehrverbrauch gegenüber nächstbesserer Klasse | kein | bis 0,10 l/100km | bis 0,12 l/100km | (entfällt) | bis 0,14 l/100km | bis 0,15 l/100km | mehr als 0,15 l/100km |
Mehrverbrauch gegenüber Klasse A | kein | bis 0,10 l/100km | bis 0,22 l/100km | (entfällt) | bis 0,36 l/100km | bis 0,51 l/100km | mehr als 0,66 l/100km |
Die Europäische Kommission geht davon aus, dass beim Wechsel von Reifen der Rollwiderstandsklasse G zu solchen mit Rollwiderstandsklasse A etwa 5,51 – 6,85 % Kraftstoff gespart werden können
Hallo,
ich melde mich nochmal auf die Gefahr hin das der Bürger aus Dresden wieder erzürnt.
Saftschubse Danke für diese konkrete Erfahrungswerte.
Wenn der Reifen offenbar auf dem MX-30 nicht funktioniert kann ich auch nach einer anderen Rad / Reifenkombination
suchen. Mit der Originalbereifung hätte ich ein paar Taler gespart.
Ich tituliere so etwas als Hölzern und ohne Rückmeldung, verstehe wohl was du meinst.
Danke für die Info.
Hallo,
das erklärt warum der Reifen gebraucht schlecht zu veräußern ist.
VW, OPEL & Co. nutzen auch 215er, allerdings eben mit Index V.
Ich hätte nur gerne gewusst was den Reifen in die Nichtskönner-Ecke drängt.
Hallo,
..habe meine neuen auch direkt runter geworfen..die Dinger können auch nichts..
.........
Hallo,
ich wollte die zum Sommer auf anderen Felgen nutzen. Die Felgen wären 1" breiter bei entsprechender ET aber
mit der originalen Reifendimension. Könntest du das "Nichtskönnen" definieren ?
Die H Kennung bezieht sich doch auf die max. 210 Km/h. Also für den Reifen nicht für den MX-30 😄
Vorab vielen Dank.
SRAM Bestandsschutz
Alles anzeigenSorry, wem soll ich es denn sonst vorwerfen?
Mir etwa, weil ich so ein Fahrzeug gekauft habe?
Man merkt, du bist nicht betroffen. Wenn du es wärst, würdest du anders denken.
Es geht sich nicht darum, dass das Fahrzeug geliefert wurde, sondern die Schlamperei mit den Daten. Das werfe ich denen vor.
Ah ja, dürfen nicht zugelassen werden. Soso, und was ist mit den Fahrzeugen vor dem Stopp? Die wurden zugelassen und da gibts auch keine Probleme.
Guten Abend,
zu1. Wirf es doch Niemanden vor, akzeptiere vielleicht einfach das ein Fehler passiert ist.
zu2. Auch keine Selbstvorwürfe, du wüsstest ja nichts von dem Problem.
zu3. Auch wenn man nicht betroffen ist darf jeder einer anderen Meinungen sein.
zu4. Menschen machen Fehler. Ist das denn gleich Schlamperei.
zu.5 Bei den Zulassungen vor dem Stopp ist der Fehler doch nicht bekannt gewesen.
Wäre denn eine Stornierung für dich nicht eine Alternative?
Du schreibst dein Interesse an dem Wagen hätte sich aufgelöst und zu verlieren hast du wenig.
Bei einer Bestellung eines anderen Autos gäbe es ja auch nur die geringere Förderung und
u.U. haben die mehr Reichweite und eine bessere Klimatisierung.😉
Einen Rücktritt würde ich mit Vertragsreue versuchen....
Vielleicht kommt auch alles in geordnete Bahnen und MAZDA kommt für den Fehlbetrag auf.
Dann warte halt noch ein bisschen, du wirst mit einem wirklich tollen Wagen entlohnt.
So gesehen schon richtig. Da stehen aber diese Zahlen auch drin. Und verbindlich heißt doch eigentlich, dass sie auch für den Verkäufer verbindlich sind.
Wie schon geschrieben, ich werde auf diesen Vertrag bestehen. Die Vertragserfüllung habe ja nicht ich verzögert, sondern der Händler auf das Geheiß von Mazda.
verbindliche Bestellung = Kunde hat sich festgelegt (keine Rücktrittsmöglichkeit seitens des Kunden mehr). Der Verkäufer kann sich aber noch überlegen, ob er die Bestellung akzeptiert ,d.h. Verkäufer kann noch abspringen.
D.h. wenn der Kunde eine verbindliche Bestellung abgibt, der Verkäufer aber nicht mit einer Bestätigung antwortet, dann liegt im Regelfall noch kein gültiger Kaufvertrag vor. Der Kaufvertrag wird erst gültig, wenn der Verkäufer eine Bestätigung der verbindlichen Bestellung schickt.
Bis dahin kann es sich der Verkäufer noch anders überlegen.
.......
Der Vertrag ist aber von 2022. Der Händler meinte, da muss ein neuer aufgesetzt werden. DAS werde ich bestimmt nicht auch noch schlucken.
Guten Morgen,
für einen korrekten BAFA -Antrag wirst du um einen Kaufvertrag mit den aktualisierten Daten nicht
umher kommen. Kleinste Abweichungen können zur Ablehnung führen.
Dies wäre aber das worste-case-szenario.
Wohin kleine Unzulänglichkeiten führen, ist ja hier fatalerweise zu sehen.