Zwischen Modelljahr 2021 und 2022 gibt es technische Unterschiede (z.B. 11 kW Ladeleistung bei 3-Phasen zu 7,4 kW bei 1-Phase). Theoretisch kannst Du ein Fahrzeug aus dem Modelljahr 2021 ablehnen, wenn Du einen 2021er bestellt hast.
Der Listenpreis von Fahrzeug und Zubehör (z.B. Ceramic White) haben sich geändert. Die Differenz sollte irgendwo als zusätzlicher Rabatt ausgewiesen werden.
Für die Beantragung der BAFA Prämie wird eine korrekte Rechnung benötigt. Das betrifft insbesondere den Ausweis des (Netto)-Listenpreises und des Herstelleranteils beim Rabatt. Bei einer Unstimmigkeit verfällt die Prämie. Laut BAFA Schreiben können einmal eingereichte Rechnungen nicht mehr korrigiert werden.
Aus diesen Gründen macht es schon Sinn, wenn auch der Vertrag angepasst wird.