Beiträge von michael23

    Bei mir schwankt die Download Geschwindigkeit zwischen 10 MByte/s und 30 MByte/s (im Mittel ca. 25MByte/s). Mein Anschluß gibt max. 30MByte/s her. Der gesamte Download war in weniger als 15 Minuten erledigt.


    Eventuell hat Euer Internet Provider eine schlechte Verbindung zu den Mazda Servern oder ihr seit zu schnell gewesen und das Update war noch nicht auf allen CDN Servern verteilt.

    Ich glaube nicht das H ein Problem ist, mir fallen nicht viele Kompakt-SUV ein die schneller als 210 km/h laufen und wenn dann erst bei den Topmotorisierungen ... glaube das Problem sind eher die krummen Reifenbreiten. Europäische Hersteller nutzen eher 205 oder 225 aber nicht 215er Breite.

    Leider ist nicht die mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs relevant, sondern der niedrigste Geschwindigkeitsindex, der in der Zulassungsbescheinigung und der CoC eingetragen ist. Ist der Geschwindigkeitsindex des Reifens niedriger als eingetragen, darf der Reifen nicht gefahren werden. Das gilt auch für den Lastindex. Ausnahmen bei extremer Überdimensionierung sind möglich. Aber wer will sich das antun.


    Viele Fahrzeuge werden mittlerweile mit Reifen der Klassen V oder W ausgeliefert und das ist auch so in den Papieren eingetragen.


    Dazu kommt noch die von dir erwähnte seltene Reifenbreite von 215.

    Der Geschwindkeitsindex H ist ein Problem, da es damit für viele Fremdfabrikate nicht geeignet ist. Bei reifen.com sind die H-Reifen speziell für Mazda (CX-3) gekennzeichnet.


    Bei einem Neukauf wären die Bridgestone Turanza nicht unbedingt meine erste Wahl.


    Meine Bridgestone liegen auch noch im Keller, da sich bisher niemand dafür gefunden hat. Ich vermute es geht vielen so, die auf Ganzjahresreifen umgerüstet haben.

    Es ist leider sehr ärgerlich was gerade beim MX-30 und auch anderen Fahrzeugen passiert. Jeden den es betrifft kann ich nur die Daumen drücken.


    Jeder der ein BEV oder PHEV egal welchen Fabrikats mit einem unverbindlichen Liefertermin in 2022 bestellt hat, der hat gewissermaßen an einer Lotterie teilgenommen. Ausnahme: Vom Hersteller garantierte Höhe der BAFA Prämie und ein bestätigter Liefertermin in 2022. Einige hatten auch ein Rücktrittsrecht in den Kaufvertrag aufnehmen lassen, sofern das Fahrzeug nicht mehr in 2022 zugelassen/ausgeliefert werden kann.


    Auch ich hatte mich an der Lotterie beteiligt. Allerdings ein nicht Mazda BEV, welches Anfang Dezember ausgeliefert wurde. Ich hätte das Fahrzeug aber auch mit reduzierter Förderung genommen.


    Bei einem unverbindlichen Liefertermin mindestens 8 Wochen vor Jahresende gibt es eventuell einen Anspruch auf Schadensersatz, sofern der Händler rechtzeitig in Lieferverzug gesetzt wurde.


    Wenn Mazda es schafft die Fahrzeuge innerhalb von 8 Wochen nach Verstreichen des unverbindlichen Liefertermins wieder zulassen zu können, dann sind vermutlich leider alle Kunden in der Pflicht das Fahrzeug auch abzunehmen (unabhängig von der Höhe der BAFA Prämie). Da kann man nur auf die Kulanz des Händlers bzw. Mazdas hoffen (zusätzlicher Rabatt, Rücktritt vom Kaufvertrag, etc.). Eine nachträgliche Reduktion des Herstelleranteils dürfte nur in sehr seltenen Fällen möglich sein -> wenn die Höhe abhängig vom Auslieferungs-/Zulassungszeitpunkt vereinbart wurde.


    Vertragspartner ist der Mazda Händler und nicht Mazda selbst. Mit dem Händler müssen diese Themen geklärt werden. Da wird es sicher deutliche Unterschiede geben.

    Bei Softwarefunktionen kann ich es noch verstehen, wenn man die On Demand nach Kauf oder als Abo freischaltet. Da steckt die wesentliche Entwicklung in der Software.


    Aber bei Hardware die verbaut wurde, finde ich das mehr als grenzwertig. Der Hersteller verbaut die Teile generell im Fahrzeug. Anstelle, dass es alle Besitzer nutzen können, wird ein Aufpreis für die fällig, die es wirklich nutzen wollen. Ich habe die zusätzliche Hardware an Board und fahre diese in der Gegend rum. Daraus resultiert vermutlich auch ein höherer Verbrauch wegen des Gewichts. Aktuell ist es aber so, dass die meisten Extras im Fahrzeug deutlich überteuert sind. An den Extras macht der Fahrzeughersteller den meisten Gewinn. Außerhalb der Heimatmärkte werden die Fahrzeuge häufig deutlich günstiger, mit umfangreicherer Grundausstattung oder mit günstigen Paketen angeboten. Da fühlen sich die Kunde in den Heimatmärkten abgezockt.


    Wie ist es bei Ersatzteilen? Muss ich bei einem neuen Sitz die Sitzheizung oder Sitzklima bezahlen, obwohl diese überhaupt nicht genutzt werden kann? Vermutlich lautet die Antwort Ja.


    Interessant wird es sicher auch, wenn Warnmeldungen im System erscheinen für Zusatzausstattungen die zwar verbaut sind, die man aber gar nicht nutzen kann.


    Die Hersteller bauen hier bewusst auch kostspielige Extras ein (z.B. Matrixlicht). Das kann nicht mit Einsparungen kleingerechnet werden. Hier wird darauf vertraut, dass einer der zukünftigen Besitzer es früher oder später dazu buchen wird. Aufgrund der Preise für Extras rechnet sich das vermutlich, wenn es nur ein sehr geringer Teil der Kunden nachträglich bestellt.


    Das wird nur der Anfang sein. Es gibt schon Überlegungen, dass bestimmte Funktionen nur dem Erstkäufer zur Nutzung berechtigen. Bei einem Weiterverkauf muss es der neue Benutzer die Funktionen neu erwerben.


    Was passiert eigentlich mit den ganzen Funktionen, wenn die Hersteller nach einigen Jahren aus Kostengründen die Server abschalten?


    Übrigens bei Jaguar kostet die LED-Signatur in den Scheinwerfer bescheidene knapp 1.000,- Euro Aufpreis (nicht das Matrix-Licht oder die LED-Scheinwerfer).

    Guten Morgen,

    für einen korrekten BAFA -Antrag wirst du um einen Kaufvertrag mit den aktualisierten Daten nicht

    umher kommen. Kleinste Abweichungen können zur Ablehnung führen.

    Dies wäre aber das worste-case-szenario.

    Wohin kleine Unzulänglichkeiten führen, ist ja hier fatalerweise zu sehen.

    Für den BAFA Antrag benötigst Du bei einem Kauf nur die Rechnung. Zumindest war das Anfang Dezember 2022 so (keinen Kaufvertrag und keine Zulassungsbescheinigung I oder II). Bei Leasing kann ich es nicht sagen.


    Die Höhe des Herstelleranteils ist die Mindesthöhe. Jeder Hersteller darf selbst höhere Summen zahlen. Wichtig ist nur wie es auf der Rechnung ausgewiesen wird. Das Thema wird 2023 sehr viele Kunden aller Hersteller beschäftigen.


    Sollte ein Händler versuchen den Herstelleranteil zu reduzieren ohne gleichwertigen Ausgleich, erhöht er im Zweifelsfall seinen Gewinn.

    Ja mein Auto darf nicht von Antwerpen zum Händler. Der steht da laut Verkäufer seid knapp anderthalb Wochen und darf nicht weiter transportiert werden.

    Sobald er beim Händler ist, muss der Händler dafür bezahlen und er muss für eventuell eintretende Schäden haften. Solange das Fahrzeug nicht ausgeliefert werden kann, hat der Händler kein Interesse daran das Fahrzeug in seinem Besitz zu haben.


    Solange das Fahrzeug und die Papiere nicht beim Händler sind, kann das Fahrzeug nicht zugelassen werden. Bisher spricht Mazda nur von der Erstattung der Differenz der Umweltprämie bei Fahrzeugen mit bestätigtem Liefertermin in 2022. Hoffentlich gibt es da keinen Zusammenhang.


    Ich drücke allen die Daumen, dass ihr eure MX-30 zeitnah bekommt und die Differenz bei der Umweltprämie von Mazda bzw. dem Händler übernommen wird.

    Warum heizt ihr alle vor, wenn so viel Akku dabei drauf geht? Wegen eisfreier Scheiben? Frage deshalb, weil mein Fahrzeug dann in der Garage steht und diese Problem nicht gegeben wäre.


    Oder braucht die Heizung so lange, wenn man während der Fahrt erst aufheizt?


    Klar, da geht auch Akku bei drauf, aber beim Vorheizen ja vorher auch schon.

    Ich bilde mir ein, dass das Vorheizen weniger Energie kostet als die Heizung direkt bei Fahrtbeginn, sofern es nicht zu kalt ist.


    Beim Vorheizen läuft bei mir hörbar die Wärmepumpe. Direkt nach Fahrtbeginn wird erstmal kräftig per PTC geheizt, bis die Wärmepumpe genügend Heizleistung aufgebaut hat.


    Freie Scheiben und eine angenehme Wärme sind ein echter Vorteil, wenn man nicht in einer warmen Garage parken kann.

    Dummerweise gibt es quasi keinen Käufer mit einem bestätigtem Liefertermin für 2022. Kein Händler schreibt so etwas in seine Verträge oder Auftragsbestätigungen. Da können alle Betroffenen nur hoffen, dass alle Fahrzeuge, die ausgelieferten hätten werden können unter diese Regelung fallen.