Die Wertminderung wird im Schadensfall üblicherweise von einem Gutachter ermittelt, der auch den eigentlichen Schaden bewertet. Als Geschädigter kannst Du den Gutachter frei wählen. Beim Austausch einer Stoßstange kann ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass es zu einer Wertminderung kommt.
Rechnung aufheben. Fotos machen. Beim Weiterverkauf mit angeben, fertig