Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer stehen jedem privaten Käufer zu. Dabei ist es egal ob es sich um Neu- oder Gebrauchtwaren handelt. Gewährleistung und Garantie sind zwei grundlegend unterschiedliche Dinge. Das wird tatsächlich gerne durcheinander gebracht. Händler berufen sich gerne auf die Garantiebedingungen des Herstellers, selbst wenn Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung besteht.
Danke, die grundlegenden Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung kann man nicht oft genug erklären, die sind erschrecken wenigen Menschen bekannt.
Ich ergänze noch:
"Gewährleistung" ist KEINE Garantie. Es wird ausschließlich gewährleistet, dass die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (hier: Fahrzeugübergabe) mangelfrei ist. Mehr nicht.
Garantien, per Definition frei definierbare Verträge zwischen zwei Parteien (hier: Hersteller und Endverbraucher) garantieren üblicherweise die ordnungsgemäße Funktion einer Sache innerhalb vereinbarter Rahmenbedinungen, hier z.B. bis zu einer bestimmten Zeit ODER zu einer bestimmten Laufleistung, üblicherweise wird dabei haarklein "ordnungsgemäße Nutzung" definiert.
Gewährleistung ist für den Kunden in der Regel der schlechtere Weg, wenn ein Mangel auftritt.