Da der Fahrradträger keine ABE hat, muss er abgenommen und bei nächster Gelegenheit in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Und jetzt zeige mir die "Mazda-Freigabe", die du dem Sachverständigen bei der Abnahme vorlegst?
Oder nutzt du besser das Teilegutachten und die TÜV-Bestätigung, die der o.g. Hersteller in Autrag gegeben und bezahlt hat?
(Zu finden unter "Downloads")
Und so geht das bei jeder Automarke bei allen nachgerüsteten Anhängerkupplungen, Spurverbreiterungen, Tieferlegungen, Felgen...
 
		 
				
	
