Beiträge von wolf

Forum steht ab sofort nur noch im Archiv Modus zur Verfügung - Eine Registrierung ist nicht mehr möglich.

    Ich glaube, ich habe da grundliegende Sachen noch nicht verstanden...

    (Meine 22kW-Wallbox KÖNNTE mit drei Phasen laden, das hatte ich schon zukunftssicher gebaut, nutze auch die 7kW auf einer Phase. Das Hausnetz ist NICHT am gleichen Stromanschluss)

    Die Solaranlage bringt 6,8kW auf drei Phasen, also MAXIMAL 2,27 auf einer Phase.


    Der MX hat aber nur die Möglichkeit mit EINER Phase zu laden!


    Es gäbe die Möglichkeit, die Solaranlage einphasig zu bauen, dann kann ich aber nicht ins Netz einspeisen.


    EDIT: Privatfahrzeug.

    Ich bin zur Zeit am Zusammentragen von Informationen zum Bau einer Solaranlage zum Laden des MX30.

    Der Elektriker war heute da, aber ich habe da noch so einige Verständnisfragen:

    - Die Energie (hier 6,8kW) kommt vom Dach in den Umrichter. Danach kann 3-Phasig ins Netz eingespeist werden.

    Unser MX lädt aber nur einphasig. Heißt das, ich kann da maximal 1/3 von verwenden, also nur 2,27kW?

    - Über die Möglichkeit den Gleichstrom der Solarzellen zum DC-Laden zu verwenden habe ich einiges gelesen, es ist technisch nur mit hohem Aufwand zu lösen, scheidet also aus.


    - Es gäbe noch die Lösung, die 6,8kW 3 phasig einzuspeisen (mit 7,7ct) und danach zurückzukaufen (24ct).

    Ich glaube, das wäre die vernünftigste Lösung. Hat jemand noch einen anderen Vorschlag?

    Wieso willst du die Meldung zurücknehmen? Der Schaden ist doch da.

    Wenn die Scheibe weiter reißt, wie in der Werbung ||, brauchst du eventuell ein Ersatzfahrzeug.

    Dass es keine Ersatzteile gibt, ist doch nicht dein Problem.

    Ich habe ja investiert und den 32kW Anschluss gewählt. Somit auf die Förderung verzichtet.

    Man kann ja nie sagen, welches Auto mit welcher Ladetechnik nachkommen wird.

    Ob dann auch irgendwann mal eine Drosselung kommen wird; wer weiß es...

    Ich kenne nicht genau die aktuellen Bestimmungen, aber bisher war es immer so, dass angeschraubte Teile nur eine LAST waren,

    und kein Fahrzeugteile. Hält man alle gesetzlichen Bestimmungen (Beleuchtung, Fussgängerschutz, max. Länge des Fahrzeugs, etc.) ein, sollte es kein Problem geben.

    Es gibt ja auch diese Rucksackgepäckträger, die mit Spanngurten befestigt werden.