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Stop,
beim Schweissen einer E-Bude brauche ich die Kiste in der Regel einfach freischalten (Freischalten HV-System), Dauer max 5-10 min., dafür dann einen erhöhten Verrechnungssatz zu nehmen, nenne ich frech.
Das erwähnte geringere Hochheizen der Kabine mit einem erhöhten Verrecnungssatz zu rechtfertigen ebenfalls, ein entsprechender Zeitzuschlag wäre zumindest aus meiner Sicht kalkulatorisch transparenter.
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Hallo,
hier im Großraum Hannover verlangen mittlerweile alle große Autohäuser für die E-Buden min.100 Teuronen mehr die Stunde.
Begründung:
E-Buden verlangen zusätzliche Schulungen der Schrauber und zusätzliches Werkstatt-Equipment.
Meine Begründung:
Die E-Buden brauchen weniger Aufwand bei den Inspekionen und das muss mit dem höheren Stundenverrechnungssatz kompensiert werden.
Gruß
Klaus
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Setzen wir uns den Alu-Hut auf und bleiben gelassen!
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Aus Erfahrung eines wirklich grossen Fuhrpark mit EV-Fahrzeugen kann ich berichten, die Angst vor Degradtion von Antriebsbatterien seitens der Hersteller immer weniger Angst besteht.
Ich würde mir seitens der Nutzergemeinde wenig Angst machen...
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Drum habe ich nen extra-Ladeziegel mir besorgt, der auf 2,3 kW-Aufnahme begrenzt, da ich hier der Elektrik nix zuviel zumuten mag
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"gefährliches Halbwissen" hier zu behaupten und zu posten ist schon gewagt von einem Laien. Ich bin ausgebildeter Prüfingenieur und maße mir an, das hier als nicht legal zu betrachten. Wenn Kollegen meiner Zunft dies so abnehmen, sollen sie es gerne im Rahmen ihrer "Entscheidungsfreiheit" gerne machen, legaler wird es nicht. Es gibt Vorgaben im Rahmen der StVZO!
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StVZO, §52a Rückfahrscheinwerfer: (2) Kraftfahrzeuge müssen hinten mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern für weißes Licht ausgerüstet sein. Das ist bei verschiedenen Auto Modellen unterschiedlich, manche haben eins manche haben zwei.
Zusätzlich müssen die Scheinwerfer eine Bauartgenehmigung besitzen.
Der Mazda besitzt bereits 2 "Funzeln", also wird §52 verletzt. Wenn dies bei der HU seitens des Prüfer's nicht beachtet wird, gut für den Fahrzeugbesitzer.
Rückfahrscheinwerfer im Sinne der Verordnung sollen den rückwärtigen Verkehr nur zeigen, das das Fahrzeug rückwärts fährt. Eine Ausleuchtung für das Rückfährtsfahren sieht die Verordnung nichts vor. Hier sind Arrbeitsscheinwerfer sinngebebend.
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klingt gut und sinnvoll, aber..
Gemäß StVzO nicht zulässig!!!
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so nicht ganz richtig!,
Die StVZO schreibt hier nur Mischung "Radial/Diagonal-Reifen" vor.
Nichst desto trotz, hat Alsladairlex recht!