Beiträge von Joker1980

Forum steht ab sofort nur noch im Archiv Modus zur Verfügung - Eine Registrierung ist nicht mehr möglich.

    Moin zusammen,


    wie schon beschrieben kommt das Szenario 3 von Michael 23 zum Tragen. Das Fahrzeug wurde schon im Mai 2022 verkauft. Das „ hab ich vergessen“ ist natürlich Schmackes, da das Geld ja an den Vorbesitzer in 2023 ausgezahlt wurde.

    Das Problem ist die Bewertung - Straftatbestand oder nicht.

    Um meinen Blutdruck zu senken hab ich es so gehalten, wie Saftschubse beschrieben hat. Die geringere Prämie vom Vorbesitzer erhalten. Der hat zwar nicht auf meine letzte Mail geantwortet, aber innerhalb von fünf Minuten bezahlt.

    Wie auch immer, dazugelernt und die Schwäche des BUA erkannt. Freigabe ohne Prüfung.

    Wenn man in Deutschland nicht mal einem Minister, der 240 Millionen Steuergelder verschwendet hat, beikommt, ist der Aufwand vermutlich zu groß, um die 100€ Differenz der Prämien zu bekommen.

    Die Gerichte haben genug zu tun.

    Die Behandlung der THG Prämie muss sicher revidiert werden.

    Da werden ja E Roller umgelagert, um die Prämie zu erhalten.

    Ich hoffe, dass es im nächsten Jahr besser klappt. Und sicher bei einem anderen Anbieter, da es keine Support von Seiten meines Anbieters gab. Vielleicht finde ich einen, den man auch mal anrufen kann….

    Danke für eure Meinungen.

    Grüße aus dem zum Glück recht kühlen Norden

    Nicht legitim:


    „Mit Beginn des Jahres 2022 und aktuell bis zum Jahr 2030 kann somit jede Fahrzeughalterin und jeder Fahrzeughalter eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs (E-Auto, E-Leichtnutzfahrzeug oder E-Bus) von der THG-Quote finanziell profitieren. Anspruchsberechtigt ist die beziehungsweise der im Fahrzeugschein eingetragene Halterin oder Halter. Die Zahlung kann aber auch an eine andere Person erfolgen, wenn diese nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist, jedoch eine Bestätigung der Halterin oder des Halters – und damit eine Art Freigabebescheinigung – vorlegt. Die ersten Auszahlungen sind bereits in 2022 erfolgt."

    Quelle: www.bundesfinanzministerium.de


    Mir gehört das Fahrzeug in 2023, nicht dem Vorbesitzer….

    Ich könnte im Strahl …Zen. Das Bundesumweltamt spielt“ mein Name ist Haase“ . Wer zuerst beantragt bekommt den Zuschlag. Es wird nicht geprüft, ob zu Recht oder Unrecht. First Code, First Server. Unmöglich. Betrug ist Tür und Tor geöffnet. Juicifer ist überhaupt nicht an der Klärung interessiert. Die wollen ihr Geld zurück und fertig. Warum die nicht vor „ Elektrovorteil“ beantragt haben, keine Ahnung. Elektrovortei wiederum beantragt auch ohne Prüfung der Faktenlage. Sodom und Gomorrha und alle Ma Ben mit. Ich hab son Hals….

    Danke euch, juicify hat mir nur mitgeteilt, wann ich den Antrag gestellt habe. Danke, dass wusste ich auch. Vielleicht bekommen die auch nur die Ablehnung gemeldet. Hab beim Händler eine Anfrage gestellt und eine Mail mit KFZ Schein an das BUA geschickt.

    Armes Deutschland - das BUA müsste nur beim Strassenverkehrsamt nachsehen, ob es eine Berechtigung gibt.

    Ich warte jetzt seit 8 Wochen auf einen neuen Führerschein weg. Namensänderung. Es muss die Karteikarte angefordert werden…..

    Heute eine Mail von juicify bekommen. Nachdem wir die 2022 er THG Prämie Anfang des Jahres zurückzahlen mussten, sollen wir jetzt auch die 2023 Prämie zurückzahlen.

    Der MX 30 ist aus 2021 und wurde von uns als Gebrauchtwagen beim Händler mit 4500 Kilometern gekauft.

    Die Prämie hatten wir für 22/23 beantragt. Es hat mich eh gewundert, das die Beantragung ( und Auszahlung) für 2 Jahre möglich ist.

    Ich hab mal bei juicifer, dem Bundesumweltamt und Händler nachgefragt, warum zurückgezahlt werden soll.


    Hat jemand Ähnliches erlebt?


    Grüße