Beiträge von BMGartenstaedter

    Das hat schließlich Mazda mitgeteilt:

    in der für das Kundenfahrzeug anwendbaren Verordnung (EU) 2017/1151 ist unter Artikel 2 definiert,

    dass der Motorhubraum von Drehkolbenmotoren dem zweifachen des Nennvolumens der Kammern entspricht.


    Nachfolgend der Auszug:

    5. Motorhubraum entweder

    a) bei Hubkolbenmotoren das Nennvolumen der Zylinder oder

    b) bei Drehkolbenmotoren (Wankelmotoren) das doppelte Nennvolumen der Kammern: ...


    Der CO2 Ausstoß des Fahrzeugs wurde entsprechend dem WLTP Verfahren gemessen und die Angaben zum Hubraum in COC entsprechend der Verordnung angegeben .


    Die Verordnung wird auch in dem neuen Kfz-Steuergesetz zitiert. Ich habe den Einspruch zurückgenommen.

    Guten Tag, kann mir jemand einmal erklären, warum in der Zulassungsbescheinigung der Hubraum verdoppelt wurde? Ich habe zunächst gegen den Kfz-Steuerbescheid Einspruch eingelegt, damit die erhöhten Beträge der Folgejahre nicht rechtskräftig werden. Ich kann keine Rechtsquelle finden, nach der die Steuer bei Wankelmotoren auf den doppelten Hubraum erhoben werden müsste. Wegen der "Vielzahl der Rechtsbehelfsverfahren" wurde zunächst nur eine Eingangsbestätigung erteilt. ???